Arnsberg. Schöffengericht in Arnsberg verurteilt 38-jährigen Arnsberger wegen Einbruchsdiebstahl und Drogenbesitz. Therapie angeordnet.
Ist dem 38-jährigen, vor dem Schöffengericht angeklagten Arnsberger noch zu helfen?
Ja, wahrscheinlich, aber wenn, dann nur mit einer Drogentherapie, so waren sich Richter, Staatsanwältin und Verteidiger einig. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten zwei gemeinsam begangene Einbruchsdiebstähle und den Besitz von Betäubungsmitteln vor.
Der Angeklagte, der dem Gericht aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, soll demnach zusammen mit seinem Cousin, der zurzeit wiederholt eine Gefängnisstrafe absitzt, in einem Fall in der Arnsberger Innenstadt die Eingangstür eines Sonnenstudios aufgebrochen und dort 40 Euro entwendet haben. In einem weiteren Fall waren die beiden Einbrecher in ein Matratzengeschäft eingedrungen, rafften dort so viel sie tragen konnten – Bett- und Wolldecken – zusammen, um sie in der Wohnung des Angeklagten zu lagern. Der damalige Mittäter des Angeklagten hatte bei seiner polizeilichen Vernehmung „gesungen“.
Drogentherapie
Drogentherapie ist eine Bezeichnung für therapeutische Methoden zur Behandlung von Suchterkrankungen.
Neben den Wirkungen der Substanzen auf den Körper, insbesondere auf den sensiblen Hormonhaushalt, werden auch psychische Probleme, welche in den meisten Fällen zur Abhängigkeit geführt haben, behandelt.
Das heißt: Er benannte den Angeklagten als die zweite Person bei den Einbrüchen. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fand man Marihuana und MDMA-Tabletten.
Der den Strafverfolgungsbehörden bestens bekannte 38-Jährige räumte die Vorwürfe der Staatsanwältin ein. Ein Sachverständiger, der die Schuldfähigkeit begutachtete, gab einen Auszug zur Biographie. Sie sieht tatsächlich alles andere als rosig aus. Einen Großteil seiner Kindheit hat der Mann bei einer Pflegefamilie zugebracht. Er wurde dort schon früh auffällig und verbrachte einige Jahre in einem Kinderheim, kam dann mit Drogen in Kontakt. Er wurde häufig straffällig, saß bereits sechs Jahre seines Lebens im Knast und entwickelte eine Psychose.
Mittlerweile ist er zwanzig Mal vorbestraft. Allein zehn Mal wegen Eigentumsdelikten.
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Er konsumiere nicht permanent Drogen, aber doch zu viel. Immer, wenn er Drogen nehme, wird er straffällig, sei dann zu allen Schandtaten bereit. Um seine kriminelle Karriere zu beenden, müsse er unbedingt eine Drogentherapie durchziehen, so der Gutachter, der den Angeklagten als voll schuldfähig ansah.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, eine Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Sie stellte heraus, dass der Arnsberger schon fünf Monate nach seinem letzten Knastaufenthalt die hier zur Verhandlung stehenden Einbrüche begangen habe. Dabei seien hohe Sachschäden entstanden. Die Beute sei allerdings gering gewesen.
Sonderfall
Sein Verteidiger, Michael Babilon, sprach in seinem Plädoyer von einem Sonderfall. „Ein Normalfall ist das nicht. Die Taten waren irreal, machten keinen Sinn, was wollte er mit dem Bettzeug anstellen? Das ist auch ein Beleg dafür, dass er unter Drogen stand und den Verstand ausgeschaltet hatte.“ Babilon sah nur einen Gefängnisaufenthalt, wo sein Mandant eine Therapie absolvieren kann, als sinnvoll an.
Haftbefehl ausgesetzt
Damit lag er auf gleicher Ebene wie das Gericht, das eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung aussprach. Die Absolvierung einer Drogentherapie wurde angeordnet, der bestehende Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, weil eine Fluchtgefahr des Angeklagten als nicht mehr gegeben angesehen wurde.
Das Urteil wurde somit sofort rechtskräftig. Der Mann kann seine Therapie starten.