Arnsberg/Hochsauerlandkreis. Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH sorgt bis 2030 für öffentlichen Personennahverkehr in den Kreisen HSK und Soest. Vergabe im Inhouse-Verfahren.

Kürzlich haben die Landkreise Hochsauerland und Soest mit Blick auf den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) die Weichen für das nächste Jahrzehnt gestellt: „RLG-Busse fahren bis 2030“, meldete die Kreisverwaltung.

Drei Millionen Euro für preisreduzierte Fahrausweise

2018 betrugen die Aufwendungen des HSK unter Berücksichtigung weitergeleiteter Bundes- und Landesmittel für den ÖPNV 6,79 Millionen Euro. Empfänger der Leistungen waren im Jahr 2018 vier Verkehrsunternehmen, die im HSK Linienverkehre betreiben. Die Hauptanteile lagen bei RLG sowie Westfalen Bus GmbH.

Ca. drei Millionen Euro des Betrages dienen der Finanzierung preisreduzierter Fahrausweise im Schul- und Ausbildungsverkehr.

Mit rund einer Millionen Euro der genannten Gesamtsumme förderte der HSK den Einsatz „junger“ Fahrzeuge im Linien­verkehr.

Doch was bringt die langfristige Vereinbarung mit der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) Nahverkehrsnutzern in Arnsberg, Sundern und der Region? Und wie ist das Vergabeverfahren geregelt? Wir haben uns bei den zuständigen Stellen ein wenig umgehört.

Grundsätzlich gilt: Die RLG erbringt ihre Verkehrsleistungen mit Bussen und anderen Kfz in den Kreisen HSK und Soest auf der Basis eines von beiden Kreisverwaltungen – nach Beschluss der politischen Gremien – erteilten „Öffentlichen Dienstleistungsauftrags“.

Dieser ist zeitlich befristet – und weil die Beauftragung Ende 2020 ausläuft, haben die Kreistagsmitglieder beider Landkreise einer Verlängerung bis Ende des Jahres 2030 zugestimmt. Das besiegelten jetzt Landrat Dr. Karl Schneider (HSK) und Landrätin Eva Irrgang (Kreis Soest) mit ihren Unterschriften.

HSK-Landrat Dr. Karl Schneider und Landrätin Eva Irrgang (Kreis Soest)   unterschreiben den „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag“.
HSK-Landrat Dr. Karl Schneider und Landrätin Eva Irrgang (Kreis Soest) unterschreiben den „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag“. © Kreis Soest | Elmar Cordes

Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag bis Ende 2030 wurde der RLG auf dem Wege einer Inhouse-Vergabe erteilt. Was es damit auf sich hat, erläutert Jörg Maaß vom HSK im „Drei-Fragen-Interview“.

Mit dem Auftrag „in der Tasche“ kann sich die RLG natürlich nicht entspannt zurücklehnen: Grundlage für Umfang und Qualität der Verkehrsleistungen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans. Bereits im März 2019 wurde der Nahverkehrsplan Hochsauerlandkreis für die Jahre 2019 bis 2023 durch den Kreistag beschlossen.

Das fast 300 Seiten starke Druckwerk steht auf der Homepage des Hochsauerlandkreises zum Download bereit (https://www.hochsauerlandkreis.de/wirtschaft_region/oepvn/OePNV_Hauptseite.php).

13 zentrale Handlungsfelder umfasst der Plan, darunter Pflege und Weiterentwicklung bestehender Bedienungsqualitäten, stärkere Ausprägung und Etablierung transparenter, vermarktbarer Hauptachsen, Verbesserung der Umsteigeverknüpfungen innerhalb des öffentlichen Nahverkehrssystems sowie zu anderen Verkehrsmitteln, Verbesserung der Fahrzeugqualität und der Haltestellenausstattung. Besondere Beachtung im Nahverkehrsplan findet das Thema Barrierefreiheit.

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Der auf zehn Jahre ausgelegte Öffentliche Dienstleistungsauftrag ermöglicht es dem Kreis, während der – bewusst langen – Laufzeit jederzeit auf aktuelle Trends und Entwicklungen reagieren und die Leistung entsprechend der Nachfrage anpassen zu können. „Gerade die vergangenen Jahre belegen eine hohe Dynamik im Handlungsfeld Mobilität – und unterstreichen den Bedarf für flexible, zuverlässige und zukunftsweisende Angebote“, betont Jörg Maaß diesen Aspekt.

Flexibel zeigt sich die RLG u. a. auf ihrer Internetpräsenz; unter https://www.rlg-online.de/aktuelles-neuigkeiten.php gibt es ständig Info zu Neuerungen; ganz aktuell auch über Änderungen im Westfalen-Tarif zum 1. August 2020.

Der HSK ist gemeinsam mit einigen seiner Kommunen zu 47,99 Prozent an der RLG beteiligt. 46,66 Prozent Anteile hält der Kreis Soest mit einigen seiner Kommunen. Die übrigen 5,35 Prozent hält die Stadt Hamm.

Drei Fragen an Jörg Maaß

1 Was sind die Grundlagen einer Inhouse-Vergabe?

Als Aufgabenträger hat der Hochsauerlandkreis den gesetzlichen Auftrag, für eine den öffentlichen Verkehrsinteressen angemessene Verkehrsbedienung zu sorgen. Diese schließt Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ein. Als zuständige Behörde ist der HSK zudem berechtigt, öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt zu vergeben. Vergabe und Genehmigung regeln eine Verordnung der EU und, auf nationaler Ebene, das Personenbeförderungsgesetz.

Jörg Maaß (Wirtschaftsförderung HSK)
Jörg Maaß (Wirtschaftsförderung HSK) © WP | Jürgen Kortmann

2 Wäre eine Vergabe an einen anderen Anbieter möglich?

Besteht die Absicht einer Vergabe, ist diese spätestens ein Jahr vor der Vergabe im Amtsblatt der EU
zu veröffentlichen. Verschiedene Fristen geben interessierten Unternehmen im Anschluss die Möglichkeit, sich über Gründe der Vergabeabsicht zu informieren oder
den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr zu stellen – und gewährleisten so ein transparentes Verfahren. Nach Ablauf der verschiedenen Fristen konnte nun der öffentliche Dienstleistungsauftrag erteilt werden.

3 Wie viel Geld muss der HSK jährlich für ÖPNV aufbringen?

Den ÖPNV-Bericht veröffentlicht der HSK regelmäßig auf seiner Internetseite (Stichwort Öffentlicher Personennahverkehr. Für das Berichtsjahr 2018 betrug der Verlustanteil des HSK an der RLG 2,269 Millionen Euro (weitere Zahlen siehe Infobox oben).