Arnsberg. Der 57-jährige sah sein Handeln jedoch als nicht verwerflich an. Doch da las ihm der Richter kräftig die Leviten.

Wegen Besitzes und Verbreitung von jugend- und kinderpornografischen Schriften wurde jetzt ein 57-jähriger Arnsberger vom Schöffengericht zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Im Zuge der zur Zeit auf Hochtouren laufenden deutschlandweiten polizeilichen Ermittlungen in Sachen Kinderpornografie war die Polizei auf den 57-jährigen Mann gestoßen. Dessen kriminellen Taten liegen zwar rund acht Jahre zurück, doch bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Ermittler 387 gespeicherte Bilder und mehrere Videos einschlägiger Art entdeckt. Der Laptop des Arnsbergers wurde sichergestellt.

Auf hartnäckiges Befragen räumt der Mann das Verschicken von Bildern ein

Nun musste sich der Mann vor dem Amtsgericht wegen des Besitzes und der Verbreitung jugend- und kinderpornografischer Schriften in 23 Fällen verantworten.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er das Material nicht ins Netz gestellt, sondern die betreffenden Bilder von anderen erhalten habe. Auf hartnäckiges Befragen der Staatsanwältin gab er dann aber zu, Nacktbilder von Kindern verschickt zu haben. Weitere Angaben aber wollte er dazu nicht machen.

Der Richter: „Ihr Tun ist hoch verwerflich“

Zu seiner Entschuldigung führte der 57-Jährige an, dass er arbeitslos sei und lange Jahre seine Mutter gepflegt habe. Das alles habe ihn sehr angestrengt und er sei deswegen psychisch erkrankt. Das Anschauen dieser Bilder habe ihm dann etwas „Lebensfreude“ zurückgegeben. Zudem, so der Angeklagte weiter, sehe er sein Handeln als nicht verwerflich an.

Eine Einschätzung, die beim Gericht jedoch nicht gut ankam: „Da täuschen Sie sich aber schwer, Ihr Tun ist hoch verwerflich. Durch Leute wie Sie kommt es erst zu der Herstellung dieses Materials. Die Kinder machen das alles nicht freiwillig. Sie werden für ihr Leben geschädigt. Dazu haben Sie beigetragen“, las ihm der Richter kräftig die Leviten.

Staatsanwältin fordert 20-monatige Bewährungsstrafe

Nach Abschluss der Beweisaufnahme sah die Staatsanwältin ihre Vorwürfe bestätigt. Der Angeklagte, so ihr Fazit, habe eine Vielzahl von Bildern und Videos besessen, die den Missbrauch von Kindern zeigen. Er habe sogar diese abscheulichen Bilder verschickt.

„Seien Sie froh, dass für Sie nicht die verschärfte Bestrafung gilt. Ihre Taten liegen vor der erst kürzlichen Gesetzesänderung hinsichtlich der Straferhöhung“, machte ihm die Staatsanwältin klar. Sie forderte daher eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die, weil der Mann noch nicht vorbestraft war, noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Gericht folgt dem Antrag und packt im Urteil noch 120 Sozialstunden dazu

Das Gericht kam in seinem Urteil der Forderung der Anklägerin nach, machte aber zudem die Ableistung von 120 Sozialstunden zur Auflage.

„Auch wenn Sie anderer Meinung sind, Ihr Handeln war hoch verwerflich. Selbst die Pflege Ihrer Mutter ist hier keine Rechtfertigung. Sie sind selbst psychisch angeschlagen und in Behandlung. Die missbrauchten Kinder und Jugendlichen werden eine solche Behandlung ebenfalls brauchen“, redete der Richter in seinem Schlusswort dem 57-Jährigen ins Gewissen.