Arnsberg. Aus Klage vor dem Landgericht Arnsberg wegen Schaden am Pkw wird Verurteilung einer Frau wegen eines Betrugsversuchs
Der Versuch einer 35-jährigen Frau aus Arnsberg vor einer Zivilkammer des Landgerichtes einen Schaden von 8500 Euro an ihrem Pkw einzuklagen, war gescheitert. Im Gegenteil: Ein Betrugsversuch flog auf.
Die Kammer hatte wegen Zweifel an der angegebenen Verursachung einen Gutachter beauftragt. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Schaden an dem BMW, wie von der Halterin angegeben, nicht allein durch den Anprall an eine rollende Mülltonne entstanden sein konnte. Es wurden Vorschäden festgestellt. Ihr Ehemann hatte vor dem Landgericht die Angaben seiner Frau unterstützt. Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer erkannte im Verhalten der Eheleute einen versuchten Betrug. Einen „Versuchten Betrug“ deshalb, weil es zur Auszahlung durch die Versicherung noch nicht gekommen war.
Er gab den Fall zur strafrechtlichen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft. Diese hatte daraufhin gegen das Ehepaar eine Anklage wegen versuchten Betruges erhoben und an das Schöffengericht geleitet.
Weitere Verhandlung
Der mitangeklagte Ehemann der Pkw-Halterin aus Arnsberg wurde von der Hauptverhandlung ausgeschlossen, weil er bei der Einlasskontrolle am Gericht angegeben hatte, Husten zu haben und daher die Möglichkeit der Infizierung mit dem Corona-Virus gegeben war.
Er durfte das Gerichtsgebäude nicht betreten, gegen ihn wird später verhandelt.
Die Angeklagte machte zum Vorwurf des versuchten Betruges keine Angaben. Wie schon vor dem Landgericht kam ein anderer Gutachter zu demselben Ergebnis, wie schon sein Kollege. Nur ein kleiner Teilschaden sei durch den Anprall mit der Tonne gegen die linke Seite des Pkw entstanden. An diesem aber zeigte sich über die fast gesamt Länge eine Aufbördelung, so wie sie entsteht, wenn man eine Leitplanke tuschiert. Zudem war ein, wenn auch geringer Schaden auf der Motorhaube vorhanden. „Das Gesamtschadensbild lässt sich nicht durch einen Anprall an einer mit Rollen versehenen Mülltonne in Einklang bringen“, versicherte der Gutachter.
Staatsanwaltschaft und Schöffengericht waren sich sicher und einig, dass hier ein versuchter Betrug vorlag. Die von der Staatsanwältin geforderte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 35 Euro verhängte sodann das Gericht in seinem Urteil.