Hüsten. Wegen des Großveranstaltungsverbots, das bis Ende Oktober 2020 gilt, wird die für das 2. September-Wochenende geplante Hüstener Kirmes abgesagt.

Der Vorstand der Hüstener Kirmesgesellschaft hat am Donnerstagabend beschlossen, die Hüstener Kirmes 2020 wegen der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie abzusagen. Aufgrund der am Mittwoch gefassten politischen Beschlüsse von Bund und Ländern, Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020 zu verbieten, sah sich die Kirmesgesellschaft nicht in der Lage, das große Volksfest auf der Hüstener Riggenweide zu veranstalten. „Das Fest wäre nicht genehmigungsfähig gewesen“, so der Vorstand der Hüstener Kirmesgesellschaft.

Kein vorschnelles Handeln

Der Vorstand wollte im Mai nicht vorschnell das Volksfest absagen, weil zunächst von einem Verbot von Großveranstaltungen bis Ende August 2020 die Rede war. Auch gab es seit einiger Zeit immer wieder Lockerungen von Beschränkungen. Nun wurde aber das Großveranstaltungs-Verbot bis Ende Oktober 2020 verlängert. In diesem Jahr hätte die Kirmes vom 11. bis 15. September stattfinden sollen. Der Vorstand hatte mit einer Entscheidung zur Frage „Kirmes-Absage Ja oder Nein?“ im Mai auch deshalb gezögert, weil bis Ende Juli 2020 noch ein Entscheidungsspielraum bestanden hätte, wonach bis Ende Juli 2020 der Kirmesgesellschaft kein finanzieller Schaden durch eine Volksfestabsage entstanden wäre. Am Mittwoch beschlossen nun aber Bundesregierung und Ministerpräsidenten, Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020 zu verbieten. Nur kleinere Feste mit strengen Hygiene-Regeln und Kontakt-Nachvollziehbarkeiten wären als Ausnahme denkbar gewesen.