Arnsberg. Da staunte man selbst beim Arnsberger Amtsgericht: Ein 35-Jähriger war mit 5 Gramm Amphetaminen zur Vernehmung zur Polizei gegangen.
In zwei Anklageschriften warf die Staatsanwältin vor dem Amtsgericht Arnsberg einem 35-jährigen Mann aus Arnsberg vier Straftaten vor. Ende Oktober 2019 sollte er eine Sachbeschädigung und Körperverletzung, im November desselben Jahres einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben. Zudem habe er geduldet, dass ein besonders Verfolgter, ein Freund, seinen Pkw gefahren hatte, obwohl dieser keine Fahrerlaubnis besaß.
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Kein Einkommen
Der arbeitsunfähige Angeklagte gab an, über keinerlei Einkünfte zu verfügen. Er lebe von den kleinen Ersparnissen aus früheren Zeiten. Seinem Freund habe er den Pkw zum Fahren überlassen, weil er selber keinen Führerschein besitze. Er wollte, was ihn aber nicht entlastete, nicht gewusst haben, dass der Freund keine Fahrerlaubnis hatte. Ansonsten gab er die Vorwürfe der Staatsanwältin zu. Unerklärlich blieb: Er hatte zur seiner Vernehmung bei der Polizei fünf Gramm Amphetamine mitgenommen, die dann auch prompt bei seiner Durchsuchung gefunden wurden. Die anschließende Durchsuchung seiner Wohnung förderte weitere Drogen – Marihuana und Cannabis, jeweils zwischen vier und fünf Gramm – ans Tageslicht. Zudem fanden die Polizeibeamten Drogengeld in Höhe von 2.400 Euro. „Die Drogen habe ich gebraucht, um meine Schmerzen und Depressionen zu ertragen“, erklärte er Richter und Staatsanwältin.
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Linkes Auge verloren
Fest steht, dass der 35-Jährige durch eine Schussverletzung sein linkes Auge verloren hat. „Wenn ich morgens in den Spiegel sehe, ist der Tag schon im Eimer“, klagte er. Er sei in ärztlicher Behandlung und strebe die Erlaubnis an, Cannabis als Medikament legal nehmen zu dürfen. Der Richter machte ihm deutlich: „Bitte erst die Erlaubnis und dann die Einnahme von Drogen.“ Vom Verteidiger Bernhard Krass wurde angeregt, das Verfahren gegen seinen Mandanten aufgrund seiner schweren Lebensumstände vorläufig gegen eine Auflage einzustellen. Diesem Ersuchen kamen Gericht und Staatsanwaltschaft nach. Der Angeklagte muss aber 150 Sozialstunden ableisten.