Neheim/Arnsberg. Bei frühzeitig abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen überwies Signal-Iduna vier- bis fünfstellige Beträge an Hotels und Gaststätten.
„Einige heimische Unternehmen konnten ihren, in der Corona-Zeit entstandenen betriebswirtschaftlichen Schaden deutlich verringern, weil sie für den Fall einer behördlich angeordneten Betriebsschließung eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatten“, berichtet Arndt Gaube, Bezirksdirektor der Signal-Iduna-Versicherung. Seine Bezirksdirektion an der Ruhrstraße hat etwa zehn Arnsberger Betriebe aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe durch Zahlung von vier- bis fünfstelligen Beträgen helfen können.
Kulanz- und Fairnessgründe
Auch die Signal-Iduna-Versicherungsagentur von Claudio Aras in Neheim hat einem Gastronomiebetrieb aus dem Arnsberger Stadtgebiet mit einer namhaften Summe helfen können. „Die Signal-Iduna-Versicherung gehört neben der Barmenia und dem Haftpflichtverband der Deutschen Industrie (HDI) zu den wenigen Versicherern in Deutschland, die Beträge für den Schadensfall im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung ausgezahlt haben“, sagt Arndt Gaube.
Regeln für Kurzarbeitergeld
Zwischenzeitlich erwog die Bundesagentur für Arbeit, kein Kurzarbeitergeld zu zahlen, sofern eine Betriebsschließungsversicherung besteht. Diese Ansicht korrigierte die Arbeitsagentur mittlerweile, sagt Signal-Iduna und zitiert die Bundesagentur so: „Zahlt die Versicherung ihre Leistung wie beim bayrischen Kompromiss nur anteilig, besteht ein anteiliger Anspruch auf Kurzarbeitergeld. In jedem Fall kann Kurzarbeitergeld vorläufig und ggf. auch zunächst in voller Höhe erbracht werden, wenn die Versicherung nicht oder nicht rechtzeitig zahlen sollte. Denn oberstes Ziel ist der Erhalt der Arbeitsplätze. Zu viel geleistetes Kurzarbeitergeld ist dann bei der Endabrechnung vom Arbeitgeber zu erstatten.“
Bei den Betriebsschließungsversicherungen kommt es sehr genau darauf an, was versichert ist. So muss in Verträgen, in denen es zu Auszahlungen an die versicherten Unternehmen kommen kann, eine behördlich veranlasste Betriebsschließung gegeben sein, die wiederum ausdrücklich auf die Paragrafen 6 und 7 des deutschen Infektionsschutzgesetzes Bezug nimmt. Der „Casus knacksus“ besteht nun darin, dass das Bundesjustizministerium erst mit Wirkung zum 1. Februar 2020 Corona in den Katalog der versicherten Infektionskrankheiten mit aufnahm und es sich hier nicht um einzelne Betriebsschließungen, sondern eine behördliche Allgemeinverfügung handelt. „Aus Gründen der Kulanz und Fairness gegenüber den Kunden hat sich die Signal Iduna aber frühzeitig und als eines der ersten Versicherungsunternehmen dazu entschlossen, ihren Betrieben unbürokratisch zu helfen und ist in die Schadenregulierung eingetreten“, betont Gaube.
Firmen, die bei einem jährlichen Versicherungsbeitrag von 50 bis 500 Euro eine Betriebsschließungsversicherung mit bis zu 750.000 Euro Versicherungssumme abgeschlossen haben, erhalten aber nun nicht die gesamte Versicherungssumme, sondern - abhängig vom Einzelfall - etwa 25 bis 40 Prozent der nach den Abzügen berechneten Versicherungssumme für die Dauer von maximal 30 Tagen.
Mehr als der Kompromiss
Das ist aber in jedem Fall deutlich mehr, als die 15 Prozent des „Bayrische Kompromisses“, den das bayrische Wirtschaftsministerium mit den Versicherungsgesellschaften ausgehandelt hat, die erst gar keine Leistungen aus bestehenden Betriebsschließungsversicherungen erbringen wollten, da nach ihrer juristischen Meinung „Corona“ nicht mitversichert sei. Es wird der tägliche Schadens-Reinbetrag berechnet, der mit der Anzahl der Schadenstage multipliziert wird.
„Es geht um den täglichen realen Schaden, wobei zum Beispiel staatliche Soforthilfen wie Zuschüsse, sowie Ersatz für Lohnzahlungen (Kurzarbeitergeld) abgezogen werden. „Gleichwohl kommt dann immer noch - je nach Versicherungssumme - eine vier- bis fünfstellige Summe für ein Unternehmen zusammen“, sagt Gaube und stellt klar, dass weiterhin der versicherungstechnische Grundsatz gelte: „Der Kunde darf sich im Schadensfall nicht besser stellen als ohne Schaden. Fairness gilt für beide Seiten. Ab dem 16. März 2020 nahm aber auch die Signal Iduna keine neuen Anträge für Betriebsschließungsversicherungen wegen der Corona-Pandemie mehr an.“