Hüsten. Geschäftsleitung und Betriebsrat von Trilux haben für die Standorte Hüsten und Köln eine Regelung für Kurzarbeit getroffen.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind nun auch bei Trilux zu spüren: Beim Leuchtenhersteller Trilux gilt nun für die Standorte Hüsten und Köln eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Kurzarbeit. Die zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat geschlossene Vereinbarung ist zum 1. April 2020 in Kraft getreten und gilt für ein Jahr.

„Wir wollen nur in absolut notwendigem Umfang Kurzarbeit durchführen“, betont Hubertus Volmert, Vorstand Operations bei Trilux. Dies bedeutet, dass in den einzelnen Trilux-Abteilungen sehr flexibel mit dem Instrument der Kurzarbeit umgegangen wird. Abhängig vom Umfang der Nachfrage nach Produkten können Bereiche der Trilux-Fertigung, aber auch Bereiche der Trilux-Verwaltung betroffen sein. „Insgesamt wird es monatlich zu einer Arbeitszeitreduktion von zehn Prozent kommen“, berichtet Joachim Geiger, Vertriebs- und Marketingchef bei Trilux, auf Anfrage der Westfalenpost.

Trilux stockt Kurzarbeitergeld um 20 Prozent auf

Für die ausgefallene Arbeitszeit können die betroffenen Trilux-Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Von der Agentur für Arbeit wird für die ausgefallene Arbeitszeit 60 Prozent bzw. 67 Prozent (wenn sich ein Kind im Haushalt des Arbeitnehmers befindet) Kurzarbeitergeld gezahlt. Trilux stockt dieses Kurzarbeitergeld für die ausgefallene Arbeitszeit um 20 Prozent auf, das heißt: von 60 auf 80 Prozent bzw. von 67 auf 87 Prozent. „Ich bin sehr froh, dass auf diesem Weg der monetäre Verlust unserer Betriebsangehörigen deutlich verringert werden kann und unseren Mitarbeitern Zukunftsängste genommen werden können“, betont Hubertus Volmert.

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Schutz der Gesundheit und langfristige Sicherung der Arbeitsplätze gehören für Trilux unmittelbar zusammen. „Das Wohlergehen und die Sicherheit unserer Mitarbeiter - in jeder Hinsicht - haben allerhöchste Priorität“, so Volmert. Dies beinhalte nicht nur die gesundheitliche Prävention, sondern auch den Erhalt der Arbeitsplätze am Hüstener Stammsitz sowie an allen anderen Standorten weltweit. Für die Trilux-Gruppe sind weltweit fast 5000 Beschäftigte tätig, davon arbeiten rund 1500 Mitarbeiter im Hüstener Werk. Für die Laufzeit der Betriebsvereinbarung gilt eine Beschäftigungssicherung für alle Mitarbeiter an den Trilux-Standorten in Hüsten und Köln.

Joachim Geiger: Bisher ist kein Trilux-Mitarbeiter am Corona-Virus erkrankt

Durch die Corona-Pandemie entwickeln sich bei Trilux derzeit die Kernmärkte in Europa rückläufig und machen einen Rückgang der Nachfrage schon jetzt spürbar. Trilux hatte bereits sehr frühzeitig mit umfangreichen Präventionsmaßnahmen erfolgreich zum Schutz der Belegschaft, Kunden und Partner auf die Ausbreitung des Coronavirus reagiert. „Bisher ist nach meinem Wissen noch kein Trilux-Mitarbeiter an dem Corona-Virus erkrankt“, berichtet Joachim Geiger.

Hubertus Volmert stellt fest: „Die Kurzarbeit-Maßnahmen werden keine Auswirkungen auf die Erreichbarkeit unserer Mitarbeiter und die Verfügbarkeit der Produkte und Lösungen haben.“