Arnsberg/Sundern. Weihnachts- und Urlaubsgeld könnten anteilig vorzeitig ausgezahlt werden, um das Kurzarbeitergeld aufzustocken - Gespräch mit IGM-Chefin Schwarz
„Wegen der Corona Krise sind schon viele Betriebe in Kurzarbeit oder planen diese“, berichtet die Erste Bevollmächtige der IG Metall Arnsberg, Carmen Schwarz, im Gespräch mit unserer Zeitung. Der DGB-Geschäftsführer für Südwestfalen, Ingo Degenhardt, fügte jetzt konkrete Kurzarbeiter-Zahlen für den HSK an. Demnach hat die Agentur für Arbeit bisher 417 Anträge von Betrieben auf Kurzarbeit geprüft, davon betroffen sind insgesamt mehr als 8600 Beschäftigte. Hinzukommen kommen bereits vorhandene, aber noch ungeprüfte Kurzarbeits-Anzeigen bzw. es ist zu erwarten, dass die Agentur für Arbeit noch viele weitere neue Kurzarbeitsanzeigen erhält.
Appell an die Arbeitgeber
DGB und IG Metall fordern gleichlautend, dass Betriebe das von der Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld von 60 Prozent des Nettogehalts bzw. 67 Prozent, wenn ein Kind dem Haushalt angehört, auf 80 Prozent erhöhen sollten. Carmen Schwarz und Ingo Degenhardt appellieren an die Unternehmen, dass sie das Geld für Sozialversicherungsbeiträge, das sie vom Staat erstattet bekommen, ihren Beschäftigten zugute kommen lassen, damit diese ihr Kurzarbeitergehalt auf etwa 80 Prozent des Nettogehalts aufstocken können. Dies ist bisher ein reiner Appell an die Arbeitgeber und nicht tarifvertraglich fixiert. Degenhardt setzt daher nach und fordert: „Wenn Arbeitgeber das nicht am Verhandlungstisch zusichern, muss die Bundesregierung die entsprechende Verordnung jetzt anpassen und die Arbeitgeber verpflichten.“
Schutz vor Kündigungen
Der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen ist im Solidar-Tarifvertrag, der in Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden kann, verankert.
Für den Solidar-Tarifvertrag hat die IG Metall die üblichen Tarifverhandlungen bis zum Jahresende ausgesetzt.
Unsere Zeitung sprach mit der Arnsberger IG-Metall-Chefin über die neuen tarifvertraglichen Möglichkeiten, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Denn auf NRW-Ebene wurde vor Kurzem ein Solidar-Tarifvertrag abgeschlossen, wodurch Betrieben ein Modell an die Hand gegeben wird, das Kurzarbeitergeld auf unternehmensspezifische Weise zu erhöhen. Die Übernahme dieses Modells bedarf der Zustimmung vor Ort in den Betrieben. Das heißt: In Gesprächen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat können Vereinbarungen getroffen werden, die auf der Basis des neuen Tarifvertrags geschlossen werden können. „Eine Betriebsvereinbarung ist absolut notwendig“, betont Carmen Schwarz.
Bildung eines Solidartopfs
Wenn sich die Betriebsparteien einig sind, können demnach Jahressonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch zwölf geteilt und auf das Monatsentgelt verteilt und somit anteilig früher ausgezahlt werden. Im Solidar-Tarifvertrag wurde auch vereinbart, dass der Arbeitgeber einmalig 350 Euro für jeden Beschäftigten (gerechnet nach Vollzeit-Arbeitsplätzen) in einen Solidartopf einzahlt. „Mit Geld aus diesem Solidartopf könnten zum Beispiel Mitarbeiter mit eh schon niedrigen Einkommen unterstützt werden“, so Carmen Schwarz