Arnsberg. Für Kita-Beitragserstattung müssen Eltern nicht eigeninitiativ werden. Die Stadt Arnsberg wird von sich aus handeln.
Auf dem verwaltungstechnischen Weg ist der Dringlichkeitsbeschluss der Stadt Arnsberg, um den Eltern, die wegen der Corona-Krise ihre Kinder nicht in Kitas betreuen lassen dürfen, die Elternbeiträge zu erstatten. Das Schriftstück der Verwaltung wurde am Mittwoch, 25. März, fertiggestellt und wird nun den Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Arnsberg zur Unterschrift vorgelegt. Die Verwaltung geht davon aus, dass das erforderliche rechtliche Dokument bis Ende dieser Woche komplett ist, so dass die Stadt dann die Elternbeiträge erstatten kann.
Kostenabrechnung erfolgt monatsweise
Zum Verfahren der Kita-Beitragserstattung sagt Michael John, zuständiger Fachbereichsleiter in der Verwaltung: „Eltern müssen für Beitragserstattung keinen Antrag stellen, denn uns sind die Eltern bekannt, die Anspruch auf Beitragserstattung haben.“ Die Kostenabrechnung erfolge monatsweise, so dass erst nach Ablauf des 31. März mit Kita-Beitragserstattung für März zu rechnen sei. „Wenn Eltern ein Lastschriftverfahren für Elternbeiträge veranlasst haben und im April nochmals Geld für nicht erbrachte Kita-Betreuung abgebucht wird, dann werden solche Beträge von uns zurückgebucht“, betont John und fügt an : „Die Eltern müssen für Elternbeitrags-Rückerstattung nicht eigeninitiativ werden.“
Ein Recht auf Beitragserstattung haben Eltern, die zwar Kita-Beiträge geleistet haben, aber die Betreuung nicht beanspruchen konnten, weil sie aufgrund der Corona-Krise nicht mehr zu den Eltern gehören, die Kinderbetreuung in Kitas in Anspruch nehmen dürfen. Nur noch Eltern mit Schlüsselfunktionen in medizinischen oder anderen klar definierten, lebensnotwendigen Tätigkeitsbereichen dürfen ihre Kinder in die Kitas bringen.
Die Erstattung von Elternbeiträgen ist in der Arnsberger Kommunalpolitik unbestritten. Insofern ist jetzt nur noch der Abschluss eines formalen rechtlichen Vorgangs abzuwarten.
Loch im Stadt-Etat
In der Kalkulation für Kita-Kosten, die im Arnsberger Stadthaushalt 2020/21 niedergeschrieben ist, wird durch die Kita-Beitragsrückerstattung allerdings ein Etat-Loch gerissen. Städte und Kommunen, die wegen nicht erbrachter Kinderbetreuung Kita-Elterbeiträge erstatten, bemühen sich derzeit in Gesprächen mit der Landesregierung um eine Kostenübernahme des Landes. Eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht gefallen.