Hochsauerlandkreis. Bei der Dienststelle Meschede/Soest der Agentur für Arbeit laufen die Telefone wegen Nachfrage zur Kurzarbeit heiß.

Zahlen kann die Dienststelle Meschede/Soest aktuell noch nicht liefern. Sprecherin Carina Bauer stellt aber fest: „Der Beratungsbedarf zum Thema Kurzarbeit ist riesig - und das aus so ziemlich allen Branchen!“, sagt sie. Die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise schlagen bei der Agentur für Arbeit direkt auf.

Die Fallzahlen können die Agenturen aktuell kaum noch zählen. „Ich weiß daher auch nicht, ob jede Beratung auch zu einer Anzeige von Kurzarbeit führt“, sagt Carina Bauer. Die von der Coronakrise und ihren Einschränkungen des öffentlichen Lebens, zunehmend unterbrochenen Lieferketten und Konsumeinbrüchen betroffenen Betriebe sehen in der Kurzarbeitergeldregelungen, die nun kurzfristig vom Bundesgesetzgeber noch angepasst wurden, die einzige Chance, um ihre Mitarbeiter auch während der Krise zu halten.

Immenser Beratungsbedarf

Der immense Beratungsbedarf trifft auf eine Behörde, die sich ebenfalls im Ausnahmezustand befindet. „Die Situation bei uns ist wie beim Rest der Welt“, so Bauer. Die Behörden sind für den Publikum geschlossen - zig Mitarbeiter/-innen sind im Homeoffice. Die Arbeitsagenturen sind telefonisch zu erreichen, Anträge können online gestellt werden. „Unser Schwerpunkt liegt nun aber eindeutig auf der Kurzarbeit“, sagt Carina Bauer. Das werde sogar alles noch beschleunigt, weil Kurzarbeit ja ohnehin - auch unabhängig von Corona ein Soforthilfeinstrument für die Wirtschaft sei.

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Die große Herausforderung für das Personal der Agentur ist die jetzt ständig wechselnde Lage. Mehrmals täglich gibt es aktualisierte Informationen von der Hauptstelle der Agentur zum Kurzarbeitergeld. Auf der Seite www.arbeitsagentur.de finden Privatpersonen und Unternehmen alle Informationen zum Kurzarbeitgeld.

Hilfe für Unternehmen

Gerade kleine und mittlere Unternehmen befürchten finanzielle Schieflagen, kündigen voreilig bestehende Arbeitsverträge oder stellen diese ruhend. Arbeitnehmer haben Sorgen um ihr Einkommen. Um die bestehenden Arbeitsverhältnisse abzusichern, stehen Arbeitgebern verschiedene Liquiditätshilfen zur Verfügung. Auskunft erteilt die Bürgschaftsbank NRW unter der Hotline 02131/5107200.I

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m Hinblick auf die Entgeltfortzahlung gilt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber der Arbeitgeber sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen. Dazu zählen auch Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, behördliche Betriebsschließungen oder erhebliche Personalausfälle mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen. Finanzielle Entlastungen können Arbeitgeber durch die Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten, das seit dem 1. März 2020 unter erleichterten Bedingungen in Anspruch genommen werden kann.

67 Prozent Kurzarbeitergeld

Unternehmen können Kurzarbeitergeld beantragen, sofern Sie mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Das Kurzarbeitergeld greift immer dann, wenn aufgrund von schwieriger wirtschaftlicher Entwicklung oder unvorhergesehenen Ereignissen – wie etwa dem Ausbruch des Corona-Virus – eine Verringerung der Arbeitszeit im Betrieb notwendig wird. Bei Kurzarbeitergeld werden 67 Prozent (Beschäftigte mit Kind) bzw. 60 Prozent (Beschäftigte ohne Kind) des pauschalisierten Nettolohns von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Die Arbeitnehmer arbeiten in der Zeit wenig oder gar nicht. Um Kurzarbeitergeld beantragen zu können müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, die die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise kurzfristig zum 1. April verändert hat.

Eine Antragstellung ist möglich beim persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service vor Ort oder telefonisch unter 0800 4 5555 20. Nähere Auskünfte gibt es im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Mittelstand HSK warnt vor Ausgangssperre

Der Mittelstand der Region warnt vor den extremen ökonomischen Folgen einer möglichen Ausgangssperre, wie sie derzeit in Bayern praktiziert wird. Ronja Wenzel vom Bundesverbandmittelständische Wirtschaft Hochsauerlandkreis appelliert an die Bürger, die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie strikt einzuhalten, um weitere Einschränkungen der Bürgerrechte zu verhindern: „Ein generelle Ausgangssperre wäre der totale Lockout für die bereits extrem getroffene Wirtschaft. Gastronomiebetriebe, der stationäre Handel und wichtige Dienstleistungen wären nicht mehr in der Lage, die Bevölkerung adäquat zu versorgen. Um diese weitere Eskalation der alarmierenden Situation für Betriebe und Belegschaften zu verhindern, sind wir alle aufgerufen, die Regeln des Social Distancing exakt zu befolgen. Nur so kann es gelingen, die Corona-Ansteckungsdynamikwirksam zu verringern und den Belastungsstresstest für unser Gesundheitssystem beherrschbar zumachen“, sagt die Sundernerin.

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Ronja Wenzel begrüßte die angekündigten Hilfsprogramme, die nun auch die Millionen Solo-Selbständigen umfassen sollen und möglichst rasch und unbürokratisch die Verdienstausfällekompensieren müssen. Im Übrigen zeigten sich viele Unternehmen flexibel, stellten auf Homeoffice-Arbeit um, koordinierten virtuelle Meetings und leisteten so einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen.

Infopaket von Carlo Cronenberg

Der Bundestagsabgeordnete Carlo Cronenberg (FDP) aus Müschede, selber Unternehmer, hat für Unternehmen die wichtigsten Informationen zu den beschlossenen Hilfspaketen der Bundesregierung zusammengetragen. Hier seine Infos als Link!