Arnsberg. Der erboste Geschäftsmann will jedoch die Zahlung wegen ungenehmigter Nutzung der öffentlichen Fläche verweigern. Ein Anwalt ist eingeschaltet.

Dirk Elkemann hat die Faxen dicke. Ziemlich dicke:

Laufe das Geschäft auf dem ohnehin schon von vielen verschiedenen Problemen gebeutelten Steinweg immer schlechter, so der Betreiber der dortigen Lotto-Annahmestelle, flatterte ihm nun noch völlig überraschend eine saftige Rechnung der Stadt über 333 Euro ins Haus. Wegen ungenehmigter Sondernutzung von öffentlicher Straßenfläche. Aber Elkemann will die Zahlung verweigern.

Dirk Elkemann: „Das alles war bislang nie ein Problem“

Der Stein des Anstoßes: Auf dem Gehweg vor dem Lotto- und Zeitschriftengeschäft im Haus Steinweg 6 befinden sich seit Jahr und Tag ein Fahrradständer und ein Werbereiter, die Dirk Elkemann im November 2003 von seiner Vorgängerin bei der Geschäftsübernahme zur weiteren Verwendung gleich mit eingekauft hatte.

„Und das alles war bislang nie ein Problem. Weder haben sich Passanten bei mir beschwert, noch hat die Stadt Arnsberg daran Anstoß genommen.“

Stadt fordert Nachzahlung in Höhe von 333 Euro

Bis bei Elkemann am 26. Februar einen Schreiben des Fachdienstes Straßenrecht / Anliegerbeiträge im Briefkasten lag. Mit der Aufforderung, wegen ungenehmigter Sondernutzung von „öffentlicher Straßenfläche“ im Zeitraum Januar 2016 bis Januar 2020 333 Euro abzudrücken. Auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Arnsberg.

„Ich sehe nicht ein, dass ich das bezahlen soll“

Was Dirk Elkemanns Blutdruck mächtig in Wallung geraten ließ und immer noch lässt. „Ich sehe nicht ein, dass ich das bezahlen soll. Und das werde ich auch nicht.“ Schließlich habe sich jahrelang niemand, „auch die Verwaltung nicht“, daran gestört.

Im Gegenteil: Schon seit Eröffnung des Geschäftes 1986 hätten sich Werbereiter - offizielle Bezeichnung: Passantenstopper - und Fahrradständer dort befunden und wären abends immer wieder weggeräumt worden.

Seit 2003 den Fahrradständer zu den Geschäftszeiten aufgestellt

„Und das habe ich ebenfalls seit 2003 so praktiziert. Aber wenn das jetzt so weitergeht, kann ich den Laden gleich zumachen.“ Besonders empört Elkemann dabei vor allem die Tatsache, dass er für den Fahrradständer bezahlen soll. „Schließlich soll Arnsberg doch zur fahrradfreundlichen Stadt werden.“

Zumal die dort abgestellten Fahrräder überwiegend Personen gehört hätten, die nicht bei ihm, „sondern in den umliegenden Geschäften ihre Besorgungen erledigt haben“.

Der Ständer sei daher, auch weil in diesem Bereich nur wenige Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden seien, stets stark genutzt worden. „Kein Wunder, dass ich nun immer wieder gefragt werde, wo der Fahrradständer abgeblieben ist.“

Dirk Elkemann hat bereits einen Anwalt eingeschaltet

Darüber hinaus gibt Elkemann zu bedenken, dass dem heimische Einzelhandel eine durchaus bedeutende Rolle für die Attraktivität einer Stadt zukomme und dieser auch zum Steueraufkommen beitrage. „Aber warum dann immer diese Schwierigkeiten?“

Fakt ist: Dirk Elkemann wird die Zahlungsaufforderung nicht einfach hinnehmen. Er hat bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet. „Weil es genug ist.“

Von der Stadtverwaltung war bislang keine Stellungnahme zu erhalten

Von der Stadt selbst war bis Dienstag keine Stellungnahme zu bekommen, warum sie erst jetzt, nach langen Jahren, den Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung in Rechnung stellt. Lediglich einige allgemeine Informationen sind in dem Schreiben beziehungsweise der Zahlungsaufforderung enthalten. Darin heißt es unter anderem:

Das Aufstellen von Fahrradständern sei primäre Aufgabe der Stadt. Wo aber Mangel herrsche, sei auch ein privater Fahrradständer denkbar - aber nicht als zusätzlicher Werbeträger. Was das konkret bedeutet, wird nicht erläutert.