Arnsberg/Sundern. Auf Arnsberger und Sunderner Kommunalfriedhöfen dürfen jetzt Tier-Urnen in bereits belegte Gräber eingesetzt werden. Grabschmuck ist verboten.
Vielen Familien ist der Hund oder die Katze so sehr ans Herz gewachsen, dass nach dem Tod des Tieres eine industrielle Tierkörperbeseitigung absolut nicht in Frage kommt. Schon bei der Vorstellung erschaudern viele Tierliebhaber. „Deshalb ist der Wunsch, das geliebte Tier einäschern zu lassen, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen“, berichtet die Bergheimer Fachtierärztin für Kleintiere, Dr. Guntrun Janßen-Sinn, auf Anfrage unserer Zeitung. Fürs Einäschern gibt es spezielle Tierkrematorien - doch dann stellt sich die Frage: Wo soll die Urne beigesetzt werden? Die Städte Arnsberg und Sundern haben auf ihren Kommunalfriedhöfen neuerdings die Möglichkeit für eine Tierbeisetzung geschaffen.
Geänderte Friedhofssatzung
Die Zulässigkeit von Tierbestattungen in Urnen haben die Städte Arnsberg und Sundern in ihren Satzungen für die städtischen Friedhöfe aufgenommen. Sie lehnen sich dabei an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen von Oktober 2018 an.
Die Stadt Arnsberg hat nach kommunalpolitischem Beschluss die Friedhofssatzung zum 1. Januar 2020 geändert. In der Stadt Sundern wurde die Tier-Bestattungserlaubnis zum 27. September 2019 in die Friedhofssatzung aufgenommen.
Tierhalter, die sich nicht an die strengen Regeln für Tierbestattungen auf Kommunalfriedhöfen halten, machen sich strafbar. Sie könnten mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 1000 Euro bestraft werden.
Die beiden Stadtverwaltungen haben für die Art und Weise einer Tierbestattung strenge Vorgaben gemacht. So muss bereits ein Mensch in der Grabstätte beigesetzt worden sein. In Arnsberg kann die bereits belegte Gruft eine Urnen- oder Sarggrabstätte sein, in Sundern kommt dafür nur eine Sarggrabstätte in Frage. „Es könnte in einer vorhandenen Urnengrabstätte schlicht zu wenig Platz für eine weitere Urne sein“, begründet der zuständige Abteilungsleiter bei der Stadt Sundern, Stefan Laufmöller, die Einschränkung. Er schließt aber nicht aus, dass - bei künftigen praktischen Erfahrungen - eine Tier-Urne auch in dem Urnengrab eines Menschen beigesetzt werden könnte. Praktische Erfahrungen gibt es in Sundern bisher noch nicht. Obwohl bereits seit dem 27. September 2019 Tierbestattungen auf städtischen Friedhöfen in Sundern zulässig sind, hat es eine solche noch nicht gegeben. Auch in Arnsberg, wo es die Möglichkeit seit 1. Januar 2020 gibt, gab es noch keine Tierbeisetzung auf einem städtischen Friedhof.
Möglichkeit der Tierbestattung ist noch wenig bekannt
Dies mag neben mangelnder Bekanntheit des Angebots auch an Vorschriften liegen, die in Arnsberg und Sundern für Tierbeisetzungen gelten. Denn die Kommunalfriedhöfe sollen keine speziellen Tierfriedhöfe werden, wie es sie in Großstädten wie Dortmund schon gibt. Dort kann ein Grab auch mit speziellem Grabschmuck für Hunde oder Katzen versehen werden. Dies ist in Arnsberg und Sundern verboten! Auch darf es in Arnsberg und Sundern am Grab keine Trauerzeremonie für ein verstorbenes Tier geben. In Arnsberg „darf“ / in Sundern „soll“ die Tier-Urne nur von Friedhofspersonal außerhalb der Öffnungszeiten des Friedhofs eingegraben werden. Dies ist das Verfahren, dass auch bei anonymen Bestattungen von Menschen praktiziert wird.
Unterschiedliche Gebühren
Die Vermeidung von Öffentlichkeit begründet der Fachdienstleiter der Stadtverwaltung Arnsberg, Ralf Schmidt, so: „Es gibt auch Bürger, die von Tierbestattungen auf Kommunalfriedhöfen gar nichts halten und es als Zumutung empfinden könnten, wenn neben dem Grab ihrer Verstorbenen in einer anderen Gruft ein Tier beigesetzt wird.“
Die bisherige Null-Resonanz auf Tierbestattungen auf Kommunalfriedhöfen kann auch mit den Kosten zusammenhängen. Die Stadt Arnsberg stellt für eine Tierbestattung 140 Euro in Rechnung, die Stadt Sundern verlangt 499 Euro. Dieser Geldbetrag entspricht in Arnsberg und Sundern der Gebühr für eine Urnenbeisetzung eines Menschen. Der erhebliche Preisunterschied ergibt sich aus den generell sehr unterschiedlichen Friedhofsgebühren in Arnsberg und Sundern. Die Tierärztin Dr. Janßen-Sinn weist darauf hin, dass Tierhalter, die über einen eigenen Garten verfügen, ihr Kleintier (Hund, Katze oder Kaninchen) im Garten beisetzen dürfen, wenn sich der Garten nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet.
Die Städte Arnsberg und Sundern reagieren mit dem Tierbestattungsangebot auf Tierhalter, die ihre Hunde oder Katzen, die viele Jahre ein Familienmitglied waren, bei der Familie auf dem Friedhof beisetzen wollen.
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