Hüsten. Trilux beschäftigt im Hüstener Werk 78 Menschen mit Behinderung. Arbeitsbedingungen können Gesundheitszustand der Mitarbeiter angepasst werden.

Anlässlich des „Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung“, zu dem die Vereinten Nationen den 3. Dezember erklärt haben, haben der Verband der Metall- und Elektroindustrie NRW, die IG Metall, die Bundesagentur für Arbeit sowie Inklusionsämter des Landes zu einer „Woche der Menschen mit Behinderung“ aufgerufen. Unsere Zeitung besuchte am Dienstag beispielhaft das Hüstener Leuchtenunternehmen Trilux, um zu erfahren, wie Menschen mit Behinderung dort in den Arbeitsalltag inte-griert werden.

„In der Regel schaffen wir es, für Mitarbeiter, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr wie gewohnt ihr Arbeit bei Trilux ausüben können, eine Lösung zu finden, wie sie künftig für Trilux arbeiten können“, sagt Rochdi Koubaa, der in der Trilux-Personalabteilung den Bereich Human Resources, Business Partner, leitet. Über positive Problemlösungen für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung berichten auch die Trilux-Schwerbehindertenbeauftragte Marianne Feistel sowie Trilux-Betriebsrätin Claudia Jurgasch.

In der Hüstener Trilux-Montage sind alle Montagetische  höhenverstellbar: von 71 bis 109 cm Arbeitshöhe, im Bild sind es 93 Zentimeter.
In der Hüstener Trilux-Montage sind alle Montagetische höhenverstellbar: von 71 bis 109 cm Arbeitshöhe, im Bild sind es 93 Zentimeter. © Martin Schwarz | Martin Schwarz

Unter den rund 1500 Mitarbeitern im Hüstener Trilux-Werk gibt es 64 Schwerbehinderte mit einem „Grad der Behinderung (GdB) ab 50“ (früher sagte man 50 Prozent). Den Schwerbehinderten gleichgestellt sind 14 Mitarbeiter mit einem GdB von 30 bis 45. Insgesamt gibt es also 78 Schwerbehinderte, was bei Trilux einer Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote von etwa 5,2 Prozent entspricht.

Trilux erfüllt Schwerbehinderten-Quote

Damit erfüllt Trilux als Betrieb mit mindestens 20 Arbeitsplätze die gesetzliche Auflage, wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Trilux muss nicht ersatzweise eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Trilux-Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote von 5,2 Prozent entspricht genau der Quote, die NRW-weit durchschnittlich in Betrieben erreicht wird.

Die Erkrankungen, die einen Grad der Behinderung nach sich ziehen, sind vielfältig: So gibt es häufig Probleme mit dem Bewegungsapparat (Rücken, Beine, Knie), nicht selten sind auch innere chronische Krankheiten. Zunehmend sind psychische Erkrankungen, wobei die Ursachen dafür vielfältig sind. „Hier nur beruflichen Stress zu nennen wäre zu kurz gegriffen“, meint Marianne Feistel. Auch Probleme im Privatleben könnten zu einer psychischen Erkrankung beitragen.

Betriebsrat kann eingebunden werden

Wie kann nun Trilux chronisch erkrankten Mitarbeitern helfen? Welcher Meldeweg ist zu gehen? Hierzu sagt Rochdi Koubaa: „Der Mitarbeiter sollte sich zu zunächst an seinen Vorgesetzten in seinem Arbeitsbereich wenden. Dann steht es dem Mitarbeiter frei, ob er sich zunächst an die Personalabteilung oder die Schwerbehindertenbeauftragte oder den Betriebsrat wendet. Alle Gesprächspartnerunterliegen dabei der Schweigepflicht.“

Rückenschonende Arbeitsplätze

In der Montage des Hüstener Trilux-Werks sind alle 85 Montage-Inseln mit höhenverstellbaren Montagetischen ausgestattet. So kann jeder Mitarbeiter - passend zu seiner Körpergröße - die Höhe seines Arbeitstisches zwischen 71 und 109 Zentimetern wählen.

Außerdem stehen Mitarbeiter in der Montage auf leicht federnden Arbeitsmatten, die das lange Stehen für Rücken, Beine und Knie erträglicher machen. Außerdem gibt es individuell höhenverstellbare Hubwagen, aus denen man leicht Teile hervorholen kann, ohne sich tief bücken zu müssen.

Dann wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 35 auf 30 Stunden wird nicht selten gewählt. Auch ist es möglich, den Arbeitsplatz innerhalb des Betriebs zu wechseln , wenn z. B. an einem anderem Arbeitsplatz die spezielle körperliche Beanspruchung nicht so groß wie am bisherigen Arbeitsplatz ist. In der Verwaltung wird auch Home Office angeboten. „Wir helfen auch bei Anträgen auf Anerkennung als Schwerbehinderter. Denn ein Schwerbehinderter mit GdB 50 hat Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr als Nachteilsausgleich für seine Behinderung“, berichtet Betriebsrätin Jurgasch. Außerdem gebe es für Schwerbehinderte einen Sonderkündigungsschutz in dem Sinne, dass das Inklusionsamt der Stadt Arnberg einer Kündigung zustimmen muss.

Wechsel des Arbeitsplatzes

Die Gesamtzahl der Schwerbehinderten (inklusive der Gleichgestellten) ist bei Trilux mit etwa 80 Personen in den vergangenen Jahren konstant geblieben. Eine von ihnen ist seit einiger Zeit Ulrike Schleicher. „Früher, als ich gesund war, habe ich bei Trilux noch im Akkord gearbeitet. Nach meiner Erkrankung habe ich jetzt hier in der Montage einen passenden Arbeitsplatz gefunden, an dem ich meine wöchentliche Arbeitszeit auch leicht reduzieren konnte“, berichtet die 52-jährige Hüstenerin, die mittlerweile seit 36 Jahren für Trilux arbeitet. An diesem Arbeitsplatz fühlt sie sich wohl und dankt besonders der Schwerbehinderten-Beauftragten Marianne Feistel für deren Unterstützung

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