Arnsberg. Die Entziehungsanstalt könnte die letzte Chance für einen 40-jährigen Arnsberger sein, der zur Finanzierung der Sucht Diebstähle begangen hat.
„Es wäre schon erstaunlich, wenn ein Mensch mit einer solchen Biografie straffrei durchs Leben gehen würde“, stellte der Vorsitzende Richter beim Schöffengericht Arnsberg fest. Und verurteilte den 40-jährigen Arnsberger zu 17 Monaten Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Auf der Anklagebank saß ein Mann, der unter gesetzlicher Betreuung steht, weil er mit vielen Lebenslagen selbstständig nicht fertig wird. Er hat weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung, ist seit seinem 16. Lebensjahr drogenabhängig.
Fünf Einbruchsdiebstähle in Neheim waren angeklagt
Angeklagt war er wegen fünf Einbruchsdiebstählen, davon vier Versuche: Weil er zur Drogenbeschaffung kein Geld hatte, war er im Februar 2018 in die Postfiliale Moosfelde eingebrochen. Dabei hatte er derart starken Lärm verursacht, dass Nachbarn den Einbruch bemerkten und die Polizei riefen. Diese nahm ihn noch im Gebäude fest.
In derselben Nacht warf er mit einer Flasche ein Fenster des Kindergartens Moosfelde ein und entwendete, weil er keine sonstige Beute fand, eine Flasche Coca-Cola. Zudem war er wegen dreier Einbruchsdiebstähle in Gebäude - ebenfalls im Raum Neheim - angeklagt.
Weil er nichts Brauchbares fand, verließ er die jeweiligen Tatorte zwar ohne Beute, nicht aber ohne Spuren: Beim Einschlagen der Scheiben hatte er sich jedes Mal verletzt und so seine DNA verteilt.
Gutachter: Kindheit und Jugend Ursache für seine Persönlichkeitsstörung
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe allesamt ein und machte deutlich, dass er Bargeld gebraucht hätte, um sich Drogen zu verschaffen. Ein Sachverständiger, ein Nervenarzt aus Warstein, der die Schuldfähigkeit des Arnsbergers begutachtet hatte, zeichnete dessen düstere Vergangenheit auf:
Der Angeklagte kennt weder Mutter noch Vater, er ist von den Eltern direkt nach der Geburt in der DDR in ein Heim abgegeben worden. Bald kam er zu Adoptiveltern und wieder in ein Heim. Noch vor dem Mauerfall wurde er in den Westen abgeschoben. Hier verbrachte er weitere Jahre in Heimen und in der Jugendpsychiatrie. „Seine Kindheit und Jugend ist die Ursache für seine Persönlichkeitsstörung“, so der Gutachter.
Mehrere Therapieversuche sind bereits fehlgeschlagen - jetzt die wohl letzte Chance
Mehrere Therapieversuche sind gescheitert. Trotzdem ist der 40-Jährige gewillt, durch eine erneute Therapie von seiner Sucht wegzukommen. Der Sachverständige prognostizierte ihm zu den Tatzeiten volle Schuldfähigkeit und empfahl die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Dass dies seine letzte Chance sei, waren sich auch Verteidiger und Staatsanwältin einig. Letztere beantragte 18 Monate ohne Bewährung. Das Gericht verhängte 17 Monate und ordnete für den elf Mal Vorbestraften die Unterbringung im Entzug an. „Ihnen ist nur auf diese Weise zu helfen. Stehen Sie die Therapie durch, sonst sind sie verloren“, riet ihm der Vorsitzende Richter.