Sundern. Mit einigen Zeugenvernehmungen wurde am Montag der „Raser-Prozess“ im Landgericht Arnsberg fortgesetzt.
Vor dem Landgericht Arnsberg wurden am Montag am 16. Verhandlungstag des so genannten „Raser-Prozess weitere zeugen vernommen. Es geht um einen tödlichen Verkehrsunfall am 1. August 2018, dem laut Anklage ein illegales Autorennen zwischen einem Porschefahrer und einem Audi-Fahrer auf der Strecke zwischen Sundern-Hövel und Balve-Beckum vorangegangen sein soll. Der Audi-Fahrer war frontal gegen einen VW geprallt, in dem eine Insassin, eine 70-jährige Neheimerin, so schwer verletzt wurde, dass sie am Unfallort starb.
Erneut war die ehemalige Lebensgefährtin des Porschefahrers, eine 51-jährige Polizistin, zur Aussage geladen worden. Sie sah einen Widerspruch zwischen der in der Presse veröffentlichten Einlassung des Angeklagten zu seiner Fahrstrecke am Unfalltag und den direkten Aussagen des angeklagte Porsche-Fahrers gegenüber der Zeugin selbst.
Nach einer später öffentlich gewordenen Erklärung des beklagten Porsche-Fahrers zur Strecke, die er auf dem Weg zu seiner Lebensgefährtin am Unfalltag gefahren sei, hatte sich die 51-jährige Polizistin telefonisch und auf Aufforderung per Mail an den Staatsanwalt gewandt. In ihrer erneuten Befragung gab sie an, zwischen dem Gelesenen und dem von ihrem ehemaligen Freund gehörten Informationen einen Widerspruch gesehen zu haben. Sie gab an, der Porsche-Fahrer hab ihr berichtet, die übliche Strecke gefahren zu sein. Zudem sei ihr auch direkt vom Lebensgefährten über den Audi und einen gefährlichen Überholvorgang berichtet worden.
Aussage nicht im Wortlaut-Protokoll
Auf die Frage der Verteidigung, warum sie das nicht schon in ihrer ersten Vernehmung vor Gericht erzählt habe, gab diese unter anderem an, dazu ja nicht konkret befragt worden zu sein. Gegenüber den getätigten Aussagen der ehemaligen Lebensgefährtin seines Mandanten bestehe der Verdacht der Falschaussage, so Rechtsanwalt Cramer.
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Dreimal hatte er in der Verhandlung versucht, den originalen Wortlaut der Zeugin ins Protokoll der Sitzung aufnehmen zu lassen, was aber von der Kammer jeweils abgelehnt wurde. Es komme auf den Inhalt der Aussage, nicht den genauen Wortlaut an, so der Vorsitzende Richter.
Wegen der Anträge und Einsprüche der Verteidigung nötigen Unterbrechungen regte sich Unmut im Gerichtssaal: „Einfach lächerlich“ lautete ein Ruf aus den Zuschauerrängen nach der vierten Unterbrechung in nur zwei Stunden.
Zur Aussage geladen waren auch die Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin und ihr Freund, beides ebenfalls Polizeibeamte. Beide berichteten dem Gericht von einem Treffen zum Grillen mit dem angeklagten Porsche-Fahrer ein paar Tage später. Der Angeklagte, so die Zeugen, sei vor dem Treffen von der Polizei zum Unfallgeschehen vernommen worden und sichtlich berührt wiedergekommen.
Fortsetzung am 27. November
Beide schilderten, dass der Vorwurf der Polizei, er haben ein Menschenleben auf dem Gewissen, ihn hart getroffen habe. Auf die Frage der Verteidigung, ob sein Mandant vorher belehrt worden sei, reagierte der Freund der Tochter: „Ich war privat unterwegs und muss auch keinen in meiner Freizeit belehren!“
Der Prozess am Landgericht wird am 27. November mit einer weiteren Zeugenvernehmung fortgesetzt. Ein möglicher Abschluss des Verfahrens wird sich voraussichtlich bis mindestens in den Januar nächsten Jahres ziehen.
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