Voßwinkel. . Stadtverwaltung nimmt Planverfahren „Heiligenhausstraße“ wieder auf. Aus Wiese könnten in zwei Jahren Grundstücke für 20 Eigenheime werden.

Wegen der starken Nachfrage nach Bauland in Voßwinkel hat der Bezirksausschuss Voßwinkel/Bachum die Stadtverwaltung beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Heiligenhausstraße wiederaufzunehmen. Es handelt sich um eine 10.800 Quadratmeter große Wiesenfläche, die sich im privaten Eigentum eines Voßwinkelers befindet. Es geht um ein Karree, das von Füchtener Straße, Wiedhofstraße, Tiefer Weg und Heiligenhausstraße umschlossen wird. „Hier könnten - je nach Grundstückzuschnitt - bis zu 20 Bauplätze entstehen“, meint SPD-Bezirksausschussmitglied Michael Rademacher, der auf Anfrage unserer Zeitung das Gelände erläutert.

Lage des Neubaugebiets „Heiligenhausstraße“ in Voßwinkel
Lage des Neubaugebiets „Heiligenhausstraße“ in Voßwinkel © Anna Tillenburg, Stepmap

„Bereits vor vielen Jahren gab es erste Überlegungen, hier Bauland zu schaffen, doch die Verwaltung nahm davon letztlich Abstand, weil die Lärmemissionen, die von einem benachbarten Gelände mit Hähnen und Tauben zu erwarten seien, wohl nicht mit baurechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen waren“, erinnert sich Rademacher.

Mittlerweile stelle sich die Situation vor Ort aber anders dar als bei den ersten Überlegungen im Jahr 2002. Allerdings sei nun auch das mittlerweile ausgedehnte Gewerbegebiet Gut Nierhof zu berücksichtigen. „Bevor die Stadt hier einen neuen Bebauungsplan aufstellt, wird zunächst ein Gutachten hinsichtlich von Immissionen (Verkehrs- und Gewerbelärm) erstellt“, berichtet Rademacher. Erst dann könne über einen Ankauf der Fläche gesprochen werden.

Mindestens zwei Jahre Planungszeit

Bis Häuslebauer mit dem Bau ihres neuen Eigenheims dort beginnen können, werden allerdings wohl noch mindestens zwei Jahre vergehen . Denn ein Bauplanungsverfahren mit Grundstückserwerb, mehrstufiger Beratung in politischen Gremien (erst B-Plan-Aufstellung, dann Offenlegung bis Satzungsbeschluss) nimmt viel Zeit in Anspruch. „Es gibt aber einen Vorteil: Der Flächennutzungsplan weist die Fläche bereits als potenzielles Bauland aus“, sagt Rademacher. Um auf die aktuelle Nachfrage nach Bauland in Voßwinkel zu reagieren, gibt es derzeit in Voßwinkel kein Neubaugebiet mit nennenswerten freien Kapazitäten. „Diese Gebiete sind nahezu vollständig bebaut“, so Rademacher.

Verwaltung verweist auf Baulücken

Die Verwaltung verweist auf Baulücken im Altbestand, doch diese sind häufig dem Immobilienmarkt schwer zugänglich. Denn einige Grundstückseigentümer wollen ihre freien Flächen nicht verkaufen, weil diese z. B. als mögliches Bauland für Kinder zurückgehalten werden. Die Verwaltung verweist auch auf Bauland unter der südlich von Voßwinkel verlaufenden Hochspannungstrasse. „Hier besteht kein generelles Bauverbot, aber eingeschränktes Baurecht“, so die Verwaltung. Rademacher sieht aber Vermarktungsprobleme, weil Bauherren solche Einschränkungen nicht akzeptieren oder Elektrosmog befürchten.

>> Hintergrund: Wohnbaulandpotenzial in Voßwinkel

Die Stadtverwaltung Arnsberg sieht in ihrem Handlungskonzept „Zukunft Wohnen in Arnsberg“ ein 3,6 Hektar großes Wohnbaulandpotenzial bis zum Jahr 2030 in Voßwinkel, eingerechnet sind dabei Baulücken im Altbestand und bebaubare Flächen unter einer Hochspannungsleitung. Dem stellt die Stadt einen prognostizierten Bedarf von 1,7 Hektar gegenüber. Insofern gebe es einen Überschuss von 1,9 Hektar.