Arnsberg/Hochsauerlandkreis. . Zahl der Verkehrsunfälle mit Flucht im HSK im Jahr 2018 auf 1675 gestiegen. TÜV und Polizei klären auf. „Parkrempler“ nicht ignorieren.
Enge Parkbuchten, ungeduldige Verkehrsteilnehmer, die beim Rückwärts-Einparken für Hektik sorgen, Stress nach dem Einkauf im Supermarkt – beim Parken kann schnell ein anderes Fahrzeug touchiert werden. Aber dann einfach abhauen? Das geht gar nicht!
Abhauen geht gar nicht? Leider doch!
Leider doch: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Verkehrsunfälle mit Flucht im Hochsauerlandkreis um 128 auf 1675 gestiegen – der angezeigten Unfälle, die Dunkelziffer dürfte höher sein. Mangelndes Unrechtsbewusstsein oder einfach Sorglosigkeit? Ein „Parkrempler“ hat ja meist nur kleinere Bagatellschäden zur Folge... Je geringfügiger der Schaden, desto größer offenbar der Impuls, sich einfach vom Unfallort zu entfernen.
Und wen doch das schlechte Gewissen plagt, der hinterlässt einen an die Windschutzscheibe geklemmten Zettel mit seinen Kontaktdaten. Aber Vorsicht: Wer so handelt, der macht sich strafbar. „Es drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, denn ein Parkschaden gilt im Sinne des Rechts als Unfall“, klären die Experten des auch in Arnsberg (Hüsten und Bruchhausen) ansässigen TÜV Nord auf.
Wann die Versicherung zahlt
Hat während des Zusammenpralls eines der Fahrzeuge gestanden, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des alleinigen Verursachers die Kosten für die Reparatur.
Befanden sich beim Unfall auf dem Parkplatz beide Fahrzeuge in Bewegung, einigen sich Versicherungen meist auf eine 50-Prozent-Regelung. Hat sich der Verursacher aus dem Staub gemacht, bleibt der Betroffene meist auf den Kosten sitzen.
Darüber hinaus riskiere man den Verlust des Versicherungsschutzes. Grundsätzlich gelte es deshalb, selbst bei einem kleinen Parkrempler dieselben Maßnahmen zu treffen wie bei einem „normalen“ Unfall.
Zumutbare Wartezeit
Unabhängig von der Größe des Schadens muss eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet werden. Mindestens eine halbe Stunde Wartezeit gilt laut Gesetz als zumutbar. Der Geschädigte kehrt nicht zeitnah zurück? Polizei informieren und den Unfall melden. Behauptet ein Unfallverursacher, er habe den Unfall beim Parken nicht bemerkt, wird in der Regel ein Gutachter hinzugezogen. Kommt dieser anhand der Spuren zum Ergebnis, der Verursacher müsse den Parkschaden wahrgenommen haben , ist der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt. „Ein Gutachter ist jedermanns gutes Recht – man sollte seine berechtigten Ansprüche mit einem Unfallgutachten sichern“, empfiehlt Frank Gillert (TÜV-Station Hüsten-Süd).
64 Fluchten trotz Verletzter
Alarmierend: 64 Mal ermittelte die Kreispolizei 2018 nach Unfällen, bei denen Menschen verletzt wurden und der Verursacher flüchtete. Erfreulich: 38 dieser 64 Straftaten wurden aufgeklärt, die Aufklärungsquote lag bei 60 Prozent.
Drei Fragen an Gregor Mertens,
Leiter Direktion Verkehr bei der HSK-Kreispolizei
1 Der Verkehrsbericht weist für den HSK 2018 mehr Unfallfluchten aus als 2017 – „nur“ Statistik, oder steckt mehr dahinter?
Tatsächlich haben wir seit 2012 steigende Zahlen im Sauerland. Neben erhöhtem Verkehrsaufkommen sind sicher auch Unwissenheit und ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein für die steigenden Zahlen verantwortlich. Wer einen Schaden verursacht, muss vor Ort auf den Geschädigten warten. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte er die Polizei rufen.
2 Wie häufig melden sich Zeugen, die eine Unfallflucht beobachtet haben – und wie hilfreich sind deren Hinweise?
Leider melden sich Zeugen viel zu selten bei der Polizei. Die Aufklärungsquote von 45 Prozent zeigt, wie schwer die Arbeit der Ermittler ist. Zeugen geben aber häufig den entscheidenden Tipp! Deshalb appellieren wir auch mit der Kampagne „Unfallflucht ist unfair“ an alle Bürgerinnen und Bürger: „Sie haben eine Unfallflucht beobachtet? Informieren Sie die Polizei!“.
3 Welche Folgen hat es, wenn ich Unfallflucht begehe – und später doch erwischt werde?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Wer vom Unfallort flüchtet, begeht eine Straftat, für die neben hoher Geldstrafen und Führerscheinentzug in besonders schweren Fällen sogar eine Gefängnisstrafe droht.