Arnsberg. . Ratsfraktion der Linken lehnt Kameras an zentralen Orten in der Stadt Arnsberg ab – und warnt auch vor dem Einsatz von Attrappen.

Das Thema Videoüberwachung und Kameraattrappen im öffentlichen Raum wird derzeit nicht nur in der Bundeshauptstadt Berlin diskutiert, sondern auch in Arnsberg. Während der jüngsten Sitzung des „Ausschusses für Soziales, allgemeine Bürgerdienste und bürgerliches Engagement“ gingen die Meinungen über den Einsatz von Überwachungskameras – „scharf oder vorgetäuscht“ – auseinander.

„Die Linke“ in Arnsberg lehnt Videoüberwachung an zentralen Orten der Stadt ab. „Tatsächlich lassen die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen diese Art der Überwachung schon deshalb nicht zu, weil sie unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter eingreift“, ­argumentiert die Partei.

Landesbeauftragter für Datenschutz antwortet

Die Ratsfraktion der Arnsberger Linken geht aber noch einen Schritt weiter – und fragt: „Wie sieht es aus, wenn Immobilienbesitzer an ihrem Gebäude eine Kameraattrappe anbringen, die auf öffentlichen Raum – zum Beispiel den Gehweg – ausgerichtet ist – eine Videoüberwachung also nur vorgetäuscht wird?“

„Hoch problematisch“

Ulrich Kelber, der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat vor einer Ausweitung von Videoüberwachung und automatischer Gesichtserkennung gewarnt.

Er halte solche Forderungen allein schon wegen der Fehlerquote für „hoch problematisch“, sagte Diplom-Informatiker Kelber vor einigen Tagen im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Menschen geraten zu Unrecht unter Verdacht. Uns droht, die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu verlieren.“

Kelber fordert außerdem, die – derzeit ausgesetzte – Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ganz abzuschaffen: Eine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten hält er für „grundrechtswidrig“.

Eine Anfrage der Fraktion an den zuständigen Fachdienst der Stadt,wurde von den Mitarbeitern im Rathaus zur Beantwortung an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW weitergereicht – jetzt liegt dessen Antwort vor:

„Aus der Anbringung von Kameraattrappen können sich gegebenenfalls zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergeben“, führt der Fachmann aus – und verweist auf die Paragrafen 823 und 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dies sei jedoch keine Frage des Datenschutzes, sondern des Zivilrechts.

Eine Kameraattrappe bereits verschwunden

Immobilienbesitzer seien demnach gut beraten, wenn sie solche Attrappen nicht installieren. Es könnte im Zweifel teuer werden, schlussfolgert die heimische „Linke“ – und hat Folgendes festgestellt: „In der Folge unserer Anfrage ist eine Kameraattrappe bereits aus dem Stadtbild (Hauptstraße in ­Neheim) verschwunden“, berichtet Christin Thielemann. Die Linke bleibe dran am Thema, „denn im Arnsberger Stadtgebiet sind momentan noch verschiedene Kameras vorhanden, die dort nicht hingehören – unabhängig davon, ob sie personenbezogene Daten tatsächlich erheben oder nicht“, so die Geschäftsführerin der Fraktion weiter.