Arnsberg. . Neues Strahlenschutzgesetz rückt Radon-Gefahren in Fokus. Messwerte im Raum Arnsberg höher als im übrigen HSK. Bauherren können sich schützen.
Es kommt natürlich im Boden vor, durch kleinste Ritzen, Fugen, Risse und Spalten kann es in Gebäude eindringen – und es steht in Verdacht, Lungenkrebs zu verursachen: Das radioaktive Edelgas Radon verunsichert zurzeit Bauherren sowie Hauseigentümer – und im Raum Arnsberg/Sundern ist die Belastung höher als im übrigen HSK, wie eine der Redaktion vorliegende Karte des Bundesamtes für Strahlenschutz zeigt.
Erstmals verbindliche Regelungen
Fachleute haben das Problem seit Jahren im Blick – das neue deutsche Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) rückt es nun verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Anfang 2019 in Kraft getreten, enthält es erstmals verbindliche Regelungen zum Schutz von Menschen gegen Radon – und zwar in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie an Arbeitsplätzen.
„Bauherren und Eigentümer von Gebäuden müssen dafür Sorge tragen, dass sich die Radon-Konzentration in Grenzen hält“, formuliert der Gesetzgeber – doch wie kann das in der Praxis aussehen?
Radonmessungen: einfach und preiswert
Radonmessungen in Wohngebäuden sind einfach und preiswert durchzuführen. Es werden Exposimeter verwendet, die über einen Zeitraum von drei bis 12 Monaten aufgestellt werden.
Im Hochsauerland liegt die „erwartete Anzahl“ von Häusern mit mehr als 100 Bq/m³ in der Raumluft bei 8,5 Prozent – damit gehört der HSK zur Kategorie C, das wiederum bedeutet – laut radon-info.de – „Untersuchungen werden empfohlen“.
Schon bei 100 Becquerel steigt das Krebsrisiko an, Neubauten sollten darum vorsorglich mit einer metallkaschierten Abdichtungsbahn versehen werden, Info: www.radon-info.de
Der städtische Fachdienst Umwelt hat sich schon Anfang der 2000er Jahre mit dem Thema „Radon-Belastung in Gebäuden“ auseinander gesetzt. „Das Bundesamt für Strahlenschutz hat damals eine Mess-Aktion zur Ermittlung der Radon-Belastung in Arnsberger Wohngebäuden durchgeführt“, erklärt die Verwaltung auf Anfrage. Seinerzeit wurden – im Verlauf dieser Aktion – im Stadtgebiet in verschiedenen Häusern fast ein Jahr lang Messgeräte aufgestellt. Die Messergebnisse fielen für das Stadtgebiet sehr uneinheitlich aus. Gemessene Konzentrationen lagen zwischen 8 und 315 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter Raumvolumen). Dabei waren die Werte in oberen Geschossen teils höher als in Kellerräumen, obwohl dort das eigentliche Problem bei höheren Radon-Konzentrationen liegt.
Gebäudetechnik bietet Schutz
Das lässt sich eventuell damit erklären, dass in betroffenen Räumen Fliesen mit radioaktiver Belastung verbaut waren. Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse lag im Sommer 2004 vor – Grund zur Sorge bestehe bis heute nicht, gibt die Stadtverwaltung Entwarnung: Da Gebäude nach allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 18 195) gegen Feuchtigkeit und Wasser abzudichten sind, bestehe hier kein gesonderter Handlungsbedarf. „Baurechtlich findet das Thema Radon bei uns somit auch keine gesonderte Berücksichtigung“, heißt es aus dem Rathaus, „aufgrund der uneinheitlichen Messergebnisse kann man keine konkreten Aussagen treffen.“
Was ist zu tun?
Bei Häusern, die ohne Keller errichtet werden, stelle sich das Problem ohnehin nicht. Das Problem entstehe häufiger bei alten Gebäuden ohne festen Fußboden oder mit undichten Fußböden im Keller. Was ist demnach zu tun? „Nur eine Messung kann Gewissheit über die Radonkonzentration im Haus geben“, sagen Fachleute des Internetportals www.radon-info.de – dennoch könne sich jeder „Häuslebauer“ vor einer Radonanreicherung schützen: Dichte Fundamente und ein solider Baukörper geben die größte Sicherheit. Wer nicht neu baut, sollte im Alltag folgendes beherzigen: Gutes Durchlüften der Räume ist das einfachste und effektivste Mittel, einer Anreicherung entgegen zu wirken. Dabei ist die wichtigste Aufgabe, einen ausreichenden Luftwechsel zu erreichen. Mehrmaliges Stoßlüften am Tage wirkt nicht nur der Radonbelastung entgegen, sondern allen weiteren Innenraumschadstoffen. Gesetzesauflagen gibt es (noch) nicht, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt aber, Neubauten so zu planen, dass eine Raumluftkonzentration von 100 Bq/m³ im Jahresmittel im Aufenthaltsbereich nicht überschritten wird.