Sundern. . Die Rentenberatung in Sundern bleibt ein heißes Eisen. Jetzt soll das zuständige Ministerium in Düsseldorf prüfen, ob man diese anbieten muss.
Wenn ein Angehöriger stirbt, dann gilt es für die Hinterbliebenen Fristen einzuhalten. So ist der rechtzeitige Antrag einer Witwenrente äußerst wichtig. „Eine alleinstehende Frau ist aufgeschmissen in unserer Stadt“, echauffiert sich Jürgen Hecking aus Stemel. Vor vier Wochen starb sein Schwiegervater und die ersten telefonischen Erkundigungen, was zu tun sei, führten seine Frau Silke von Sundern nach Dortmund, von dort zurück zur Stadt Sundern und endeten schließlich bei der AOK in Arnsberg. „Ich fühlte mich leicht veräppelt“, erinnert sich Silke Hecking an diesen Run.
Letztlich blieben 20 Minuten Aufnahme für den von ihr schon per Ausdruck aus dem Internet vorbereiteten 17-seitigen Antrag auf Witwenrente: „Das Ganze ist eine traurige Entwicklung“, kommentierte sie gestern diesen Fall aus dem Juni. „Alles wird gestrichen, aber die Aufbaugeneration geht dabei verloren.“
Nicht um diesen Fall, aber um viele ähnlich gelagerte Vorkommnisse geht
Beratungssuchende sind im Schnitt 53 Jahre alt
Der Arnsberger Harald Breuhahn hat seit Mai ehrenamtlich die Rentenberatung im Rathaus in Sundern übernommen.
Die ersten Erfahrungen schilderte Abteilungsleiter Stefan Laufmöller im Fachausschuss „Arbeit und Leben“: „Wir haben mit Herrn Breuhahn vereinbart, dass er zwei Mal im Monat kommt, weil es sonst definitiv nicht zu schaffen ist.“
Auf der Warteliste im Bürgerservice standen in der vergangenen Woche 38 Personen, eine Zahl, bei der sich der Stau so schnell nicht abbauen lässt. Eine Erhebung des Durchschnittsalters zeigt, dass in der Beratung in Sundern der Beratungssuchende im Schnitt 53 Jahre alt ist.
es der AG 60plus der SPD, die weiterhin das Fehlen einer richtigen Rentenberatung in Sundern beklagt. So war auch im jüngsten Ausschuss Arbeit und Leben das Thema zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung. Mit einer neuen Wendung, die Stefan Lange von der CDU anstieß: Denn die Ausschussmitglieder einigten sich einstimmig, letztmalig das Ministerium in Düsseldorf um Rat zu fragen.
Neutrale Instanz gesucht
„Wir möchten eine möglichst neutrale Instanz anfragen, ob wir verpflichtet sind, eine Rentenberatung einzurichten“, so Fachbereichsleiter Stephan Urny dazu. Er zeigte auf, dass es in ganz Deutschland völlig unterschiedliche Meinung und Modelle gebe.
Nochmals Rückschau die letzte Jahre hielt Stefan Laufmöller von der Abteilung Bürgerservice der Stadtverwaltung: „Ende 2014 wurde die Beratung und die Antragsannahme eingestellt, da die Mitarbeiterin erkrankte.“ In der Zwischenzeit gab es eine Lösung, die aber durch erneute Erkrankung des Ehrenamtlichen scheiterte. Nun ist ein ehemaliger Rentenberater im Boot und berät im Rathaus: Vereinbart ist einmal im Monat.
Hilfe in eiligen Fällen
Um in eiligen Fällen zu helfen, hat die Stadt der Rentenversicherung vorgeschlagen, wie auch im beschriebenen Fall, mit einer Adressenliste und Telefonnummern zu helfen. „Wir kopieren auch Unterlagen, beglaubigen sie und leiten Anträge an die Rentenversicherung weiter. Wir lassen die Leute nicht allen, schon gar nicht Senioren“, zog Laufmöller ein Fazit. Aber er hielt auch fest: „Es gibt keine Instanz, die uns verpflichtet, die Rentenberatung vorzunehmen.“
Prüfen, wofür Geld fließt
Kritisch sieht Juristin Dr. Sabine Richert-Rother (FDP) die Lage: „Die Trennung zwischen Beratung und dem Ausfüllen von Rentenanträgen sehe ich nicht so“, hielt sie fest. Das Ganze müsse nun einmal genau geprüft werden, bevor man weitere Schritte, z.B. eine Einstellung einer neuen Kraft vornehme: „Wir müssen klar sehen, wofür wir das Geld ausgeben.“
Auch Ausschuss-Vorsitzender Jens Kunen (SPD) sieht die Besonderheit der Situation: „Das ist ein einmaliger Schritt im Leben, da brauche ich Hilfe.“ Bisherige Klärungsversuche, wer zuständig ist, sind gescheitert. Letztlich sei es auch so, dass die Deutschen Rentenversicherung in diesem Fall „immer Partei“ sei, so CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Lange. Aus Münster kam letztlich auch die Mitteilung, dass die Stadt die Pflicht habe, eine „umfassende Rentenberatung“ vorzuhalten.