Werl/Münster. Das OVG Münster hat den Beschluss des VG Arnsberg aufgehoben und die Berufung der Stadt Werl in Sachen Factory-Outlet-Center zugelassen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg aufgehoben und die Berufung der Stadt Werl zum Bau eines Factory Outlet Centers zugelassen. Das berichtet der Soester Anzeiger unter Berufung auf die OVG-Pressesprecherin Dr. Gudrun Dahme.

Zehn Monate

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg im Juli 2017 nicht nur die Klage der Stadt Werl in Sachen Genehmigung eines FOC abgewiesen, sondern ausdrücklich auch eine Berufung gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Knapp zehn Monate nach dieser Entscheidung haben die Münsteraner Richter nun beschlossen, dem Antrag der Stadt Werl zu folgen und die Berufung in der Angelegenheit zuzulassen. Eine formelle Berufung müsse nicht eingelegt werden, weil das OVG den Rechtsstreit als Berufungsverfahren fortsetzen wird, heißt es im Urteil.

„Keine ernstlichen Zweifel“

Der zuständige Senat hege zwar „keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung“, erkenne aber „besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache, die die Durchführung eines Berufungsverfahrens rechtfertigen“. Eine endgültige Entscheidung fällt laut Auskunft der OVG-Sprecherin im Herbst. Der Senat habe – „vorbehaltlich des rechtzeitigen Eingangs der Berufungsbegründung“ – die mündliche Verhandlung auf den 20. November terminiert, so Dr. Dahme.

Werls Bürgermeister Michael Grossmann zeigte sich im Gespräch mit der örtlichen Presse erfreut. Ihm habe sich nie erschlossen, warum das Verwaltungsgericht diese Berufung ausgeschlossen hatte. Jetzt sei alles möglich, das sei einfach gut und lasse hoffen, wird Grossmann zitiert.