Arnsberg. Ein Mann aus Haltern ist vom Schöffengericht Arnsberg zur einer 20-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Zu einer 20-monatigen Bewährungsstrafe und 200 Stunden Sozialdienst wegen Einbruchs in mehreren Fällen hat das Schöffengericht Arnsberg jetzt einen 34-Jährigen Angeklagten aus Haltern verurteilt.

Der Angeklagte, Vater von sieben Kindern, und weitere Familienmitglieder hatten sich, so der Vorwurf des Staatsanwaltes, zu einer Bande zusammengeschlossen, um geplant Wohnungseinbrüche zu begehen. Vier dieser Diebstähle im besonders schweren Fall waren vor dem Schöffengericht angeklagt.

Bruder saß wegen gleicher Taten 52 Monate im Knast

Ein Bruder und Mittäter des nach Roma-Tradition verheirateten Angeschuldigten saß wegen gleicher Straftaten in Luxemburg vier Jahre und vier Monate im Knast und anschließend jetzt in Abschiebehaft.

Die Bande hatte sich hauptsächlich darauf spezialisiert, Kirmeswohnwagen aufzubrechen. Dies geschah in Kamen, Werne und Münster, in Arnsberg dagegen waren es ein Einbruch in ein Hotel und in ein Wohnhaus. Die Beute hier: Bargeld und hochwertige Kleidung.

Bei Einbruch in Hotel an der Ruhrstraße überrascht

In Arnsberg waren der Angeklagte und mindestens zwei weitere Mittäter nach Aufhebeln einer Terrassentür in ein Hotel an der Ruhrstraße eingedrungen. Sie wurden aber von dem Besitzer überrascht und flüchteten. Nach einem Wohnungseinbruch am Schreppenberg konnte der 34-Jährige nach einer Fahndung festgenommen werden.

Die Mitglieder der Bande wurden nach mehreren Brüchen, für die sie unter dringendem Tatverdacht standen, telefonüberwacht. So gelangten die Ermittler zu wichtigen Erkenntnissen.

Zudem konnte über die Gespräche ein Bewegungsprofil erstellt werden: Die Handybenutzer befanden sich zu den Zeiten der Einbrüche in der Nähe der Tatorte.

Nach Rechtsgespräch Geständnis abgelegt

Eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten führte die Polizei aber nicht zur Beute. Diese war anderswo deponiert oder bereits verhökert. Ein Polizeibeamter als Zeuge: „Wofür das erbeutete Geld ausgegeben worden war, ist unbekannt. Für die Wohnungseinrichtung aber bestimmt nicht.“

Zu Prozessbeginn bestritt der Angeklagte per Dolmetscher die Vorwürfe in allen Punkten. Im Rechtsgespräch machte ihm sein Anwalt aber deutlich, welcher Strafrahmen im Falle eines Geständnisses vorgesehen sei. Daraufhin trat er den Vorwürfen nicht mehr entgegen.

„Halten sie die Bewährungszeit straffrei durch“

Der Staatsanwalt wertete das Geständnis positiv: „Ohne ein solches hätten wir hier tagelang gesessen, um die Beweise zu führen.“ Außerdem ging er davon aus, dass der Angeklagte in der Bande eine eher untergeordnete Rolle gespielt habe. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Die Verteidigung schloss sich dem Strafmaß an und ließ durchblicken, dass der Angeklagte unter familiären Druck gestanden habe. „Er musste mitmachen.“

Das Gericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten - mit dreijähriger Bewährungszeit. Zudem muss der 34-Jährige 200 Sozialstunden ableisten.

„Halten sie die Bewährungszeit straffrei durch. Sonst müssten sie die Strafe tatsächlich absitzen, was für ihre große Familie unerträglich wäre“, mahnte der Richter in seinem Schlusswort.