Sundern. . Einen Knaller hat die WiSu-Fraktion mit ihrem Gutachten zum Ferienpark Amecke gelandet.

Eine echte Überraschung bot der jüngste Ausschuss für Stadtentwicklung in Sachen Ferienpark: „Der Bebauungsplan für den Ferienpark ist unwirksam“, teilte Hans Klein von der WiSu in einem Satz die überraschende Botschaft mit. Das Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei Baumeister aus Münster, von der WiSu beauftragt, benötigt neun Seiten, um den Sachverhalt - jeweils mit Urteilen abgesichert - darzulegen und wirft viele Fragen auf.

Gutachten ganz frisch

Die konnte am Dienstagabend ad hoc niemand aus der Verwaltung beantworten, denn das Gutachten hatte Klein selbst erst kurz zuvor erhalten. Am Mittwoch wurde es dann per Mail an alle Fraktionen und das Rathaus verteilt. Der Bebauungsplan enthalte, so Dr. Olaf Bischopink, einige Rechtsfehler, formale und materielle. So gebe es Bedenken hinsichtlich der Art der baulichen Nutzungen, außerdem fehle im Bebauungsplan die Festsetzung der Grundflächenzahl bzw. die Größe der Grundfläche.

Nach einem ersten Verarbeiten der neuen Information gab es dann auch einige Fragen an Klein. So könne die Stadt Sundern die Mängel heilen, hat die Kanzlei Baumeister mitgeteilt: „Das muss sie aber nicht, sie könnte ihn auch aufheben“, erklärte Hans Klein.

Gebührenbescheid tangiert

Allerdings ist dadurch jetzt auch der Gebührenbescheid tangiert, den die Stadt bezüglich der Anschlussgebühren für Kanal etc. an die belgische und niederländische Investorengruppe verschickt hat. Sollte es zu einem Verfahren kommen, so Rechtsanwalt Bischopink aus Münster, müsste ohnehin dabei die Zulässigkeit des Bebauungsplanes geprüft werden. Gerade dabei seien die Grundflächen ein gewichtiger Punkt der Berechnung, den es zu klären gilt.

Eigentlich sollte im Ausschuss am Dienstag ja entschieden werden, wie weiter verfahren wird. Drei Optionen gab es: Zunächst alles lassen wie es ist, eine Gestaltungssatzung erlassen oder den Bebauungsplan ändern/aufheben, so Stadtplaner Lars Ohlig. „Es ist verwunderlich, dass dies schon wieder Thema ist“, so Friedrich Becker (CDU). Er verwies, wie

Unklarheiten bei der Satzung

Für Bebauungspläne wird eine Satzung als Originalurkunde hergestellt, um sicherzustellen, dass der textliche und der zeichnerische Gegenstand der Satzung mit dem Willen des Rates zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung übereinstimmt. Diese unterzeichnet der Bürgermeister auf einer zeitlich nach dem Ratsbeschluss gefertigten Urkunde, aber vor der Verkündung der Satzung.

Beim Bebauungsplan Amecke stimmt dies nicht überein: Der Bürgermeister hat am 11. März 2009 unterschrieben, veröffentlich wurde am 16. März, der Beigeordnete hat die Beschlussfassung am 17. März bestätigt.

auch Hanns-Rüdiger Fehling (FDP) auf den einstimmigen Beschluss des Rates aus 2015, dass die Sache ruhen sollte, bis der Investor mit Plänen komme. Becker wie auch Hans Klein lenkten den Blick auf die immer wieder geforderte Veränderung im Eingangsbereich: „Wir schlagen vor, die Alternative 1 zu wählen, also ruhen lassen, und die Beschäftigung mit dem Eingangsbereich ganz zu streichen“, forderte Becker. Lars Ohlig stellte klar, dass der Investor einen Bebauungsplan für das komplette Gebiet habe, aber ihm de facto die Fläche für die zentralen Einrichtung nicht gehöre: „Er kann also derzeit nichts Zentrales bauen.“ Aber auch der Stadtplaner riet zu der Option Abwarten, Hans Klein hingegen zum Agieren: „Wir können so den Plan im Vorfeld entschärfen, um der massiven Verunstaltung des Landschaftsbildes am Sorpesee Einhalt zu gebieten und das Dorf Amecke in seiner weiteren Entwicklung zu schützen.“

Einstimmig

In der anschließenden Abstimmung wurde dann die Variante A (Abwarten) einstimmig von den elf Ausschuss-Mitgliedern gewählt.