Menden. . Einem Kondom-Automat in Schwitten konnte ein junger Mann nicht widerstehen. Laut Anklage flexte er ihn.

Ein Kondom-Automat in Schwitten war am 30. Dezember 2015 das Ziel der Begierde. Dem 1997 geborenen Beklagten wurde vorgeworfen, dass er gemeinsam mit einem Bekannten mit einer Akkuflex – einem Trennschleifer – einen Automaten für die Verhütungshilfen aus Latex habe aufbrechen wollen, um diese und das Geld zu stehlen.

Der besagte Kollege war bereits verurteilt worden (WP berichtete) und nun als Zeuge vor Gericht anwesend. Am Ende gab es, dem Jugendstrafrecht folgend, unter Berücksichtigung des Entwicklungsrückstandes des jungen Mannes, gegen Leistung von 30 Sozialstunden eine vorläufige Einstellung des Verfahrens.

Das Schicksal nimmt seinen Lauf

Den Anfang genommen hatte die Geschichte bei einem gemütlichen Abend in der Wohnung des Beklagten. Die Zigaretten waren ausgegangen. Der bereits Verurteilte habe sich bereit erklärt zu fahren, um gemeinsam Zigaretten zu holen. „Statt nach Hause fuhr mein Bekannter nach Schwitten. Er hatte eine Flex im Kofferraum“, erklärte der Angeklagte.

Am Tatort angekommen sei man gemeinsam ausgestiegen. „Ich habe ihm gesagt, dass er aufhören soll, dann bin ich auch wegen der Lautstärke der Flex zurück ins Auto gegangen“, berichtete der Angeklagte.

Polizei kassiert Mann ein – samt Flex

Der zweite Mann war dann noch einmal zum Auto gekommen, er habe einen frischen Akku geholt, da der erste bereits leer gewesen sei. „Dann habe ich Taschenlampen gesehen, mein Bekannter war weg. Ich habe das Auto zugemacht und bin mehrere Kilometer durch die kalte Nacht nach Hause gegangen“, berichtete der Beklagte über das Ende der Tat. Inzwischen war nämlich die Polizei gekommen und hatte den Mann mitsamt der Flex einkassiert.

Unschuldigen angeschwärzt

Der bereits verurteilte Täter lieferte eine Darstellung, die im Wesentlichen mit der des Beklagten übereinstimmte. Da wo es Abweichungen gab, schenkte man dem Beklagten mehr Glauben. Denn der Haupttäter hatte zunächst einen völlig unschuldigen Mann der Mittäterschaft bezichtigt, gegen den dann auch ermittelt worden war. „Der hatte mich in der Schule gemobbt“, begründete er sein boshaftes Vorgehen. „Sie sind mit der Wahrheit aber sehr flexibel“, so Richter Hennemann zum Zeugen, der auch wegen der falschen Anschuldigung bereits verurteilt worden war.

„Mit den Sozialstunden erhalten Sie einen Denkzettel. Wenn Sie diese abgeleistet haben, wird das Verfahren endgültig eingestellt“, gab Richter Hennemann dem jungen Mann mit auf den Weg.