Arnsberg/Sundern. . Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wollen die Qualifikations-Anforderungen an Banken-Aufsichtsrats- und Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieder verschärfen. In Leitlinien-Entwürfen von EZB und EBA heißt es, dass künftig die Ausbildung eines Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmitglieds einen Bezug zu Banken- und Finanzdienstleistungen oder zu anderen relevanten Bereichen (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht, Verwaltung) haben soll.

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wollen die Qualifikations-Anforderungen an Banken-Aufsichtsrats- und Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieder verschärfen. In Leitlinien-Entwürfen von EZB und EBA heißt es, dass künftig die Ausbildung eines Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmitglieds einen Bezug zu Banken- und Finanzdienstleistungen oder zu anderen relevanten Bereichen (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Recht, Verwaltung) haben soll.

Sparkasse und Volksbank befragt

Unsere Zeitung befragte Vorstände und Aufsichtsorgane der Sparkasse Arnsberg-Sundern sowie der Volksbank Sauerland, was sie von den Vorschlägen halten und ob eine Änderung der Qualifikationsvorschriften nötig ist. Die Leitlinien-Entwürfe würden - wenn sie Gesetz werden würden - alle Banken treffen. Für ein Meinungsbild befragte unsere Zeitung die Sparkasse Arnsberg/Sundern und die Volksbank Sauerland, weil sie die beiden größten Kreditinstitute im Raum Arnsberg/Sunden sind.