Hüsten. . Das Amtsgericht Arnsberg verurteilte einen 40-jährigen Angeklagten zu 600 Euro Geldstrafe, weil er einen Gerichtsvollzieher beleidigt, bedroht und genötigt hatte.
Die in den Medien viel zitierte, vermehrt auftretende Respektlosigkeit gegenüber Amtsträgern konnte man jetzt nur allzu deutlich auch vor dem Amtsgericht erleben. So respektlos, wie sich der Angeklagte einem Gerichtsvollzieher Ende September in dessen Büro gegenüber verhalten hatte, so ähnlich respektlos zeigte er sich dem Gericht gegenüber.
Der 40-jährige, in Beirut geborene Hartz IV-Empfänger aus Hüsten war vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung und Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung angeklagt. Er war von dem zuständigen Gerichtsvollzieher geladen worden, um über sein Vermögen Auskunft zu geben, denn es lagen öffentliche Forderungen in Höhe von 210 Euro vor.
Nach mehreren Ladungen erschien der Angeklagte im Büro des Gerichtsvollziehers, aber nicht um die Forderungen zu begleichen, sondern um ihn in übelster Art zu beleidigen und zu nötigen, die Geldforderung zurückzunehmen. Idiot, Wichser, Arschloch und Hurensohn, habe er den Amtsträger genannt. Das aber war noch nicht alles. Er bedrohte ihn mit Schlägen, wolle ihm die Fresse polieren. Der Bedrohte rief daraufhin telefonisch die Polizei um Beistand. Um den Geldforderungen zu entgehen, griff daraufhin der Angeklagte selbst zum Handy. Er wollte Leute herbeirufen, die den Gerichtsvollzieher so zurichten würden, dass die Polizei ihn nicht erkennen werde.
Renitentes Auftreten
Auch in Anwesenheit der Polizei zeigte er sich renitent, gab dann aber, wenn auch widerwillig, Auskunft über seine Vermögensverhältnisse. Vor Gericht bestritt der Angeschuldigte alle Vorwürfe: „Ich habe ihn lediglich Spinner genannt.“ „Wollen sie uns weismachen, dass der Geschädigte deshalb die Polizei um Hilfe gerufen hat?“, zweifelte die Staatsanwältin an seinen Bekundungen. Der Angeklagte an seinen Kontrahenten gerichtet: „Sie haben doch die Hand gehoben, um gerecht zu sein. Sie müssen sich bei mir entschuldigen. Sie sind ein Lügner“, beleidigte er den Zeugen erneut, jetzt sogar vor Gericht. Er selbst habe große Erfahrung vor Gericht und werde das Geld nicht zahlen. Dass er größere Erfahrungen in gerichtlichen Dingen hat, stimmte sogar, denn er ist sechsfach vorbestraft. Die Staatsanwältin stellte fest, dass sich in der Beweisaufnahme ihre Vorwürfe bestätigt hatten und beantragte mit Rücksicht auf seine desolate Finanzlage eine Geldstrafe von „nur“ 40 Tagessätzen a 15 Euro. Genau diesem Antrag kam das Gericht nach und stellte klar: „Die Angaben des Gerichtsvollziehers sind bewiesen. Es gibt keinen Grund zu erkennen, warum er den Angeklagten zu Unrecht belasten sollte.“