Müschede/Hochsauerlandkreis. . Der zweite Erörterungstermin zum Steinbruch Habbel ist geprägt von Sachlichkeit und Fachwissen. Nachtarbeit ist dabei kein Thema mehr.

  • „Zeitnaher“ Start der Abbauphase IV im Steinbruch Habbel zeichnet sich ab
  • Vorzeitiger Beginn möglich
  • Bürgerinitiative rechnet mit Genehmigung des Ebel-Antrags

Ein „zeitnaher“ Start der Abbauphase IV im Steinbruch Habbel zeichnet sich ab: Wenn die Genehmigungsfähigkeit erkennbar werde, soll die Firma Ebel auch die Möglichkeit des vorzeitigen Beginns erhalten, formuliert es Heinz Nieder.

Der „Sachgebietsleiter Immissionsschutz“ beim Hochsauerlandkreis entscheidet (wie berichtet) über den Antrag der Ebel GmbH und Co. KG zur Erweiterung ihres Steinbruches Habbel um die ­besagte Abbauphase IV.

Um diese Entscheidung mit größtmöglicher Sicherheit treffen zu können, wurde am Donnerstag ein zweiter Erörterungstermin durchgeführt. „Fokussiert auf den künftigen Tagesbetrieb“, wie Heinz Nieder im Gespräch mit dieser Zeitung betont. Das Thema Nachtarbeit sei nach einer Anhörung vor einigen Wochen nicht mehr Gegenstand des Genehmigungsverfahrens. Die Firma Ebel habe erklärt, den nächtlichen Steinbruch- und ­Schotterwerk-Betrieb (Abbau und Zerkleinerung von Steinmaterial) im gesamten Steinbruch ab 18. Dezember 2016 einzustellen. Dagegen müsse aus logistischen Gründen – u.a. zügige Belieferung von Straßenbaustellen – die Steinverladung auf Lkw sowie Lastwagenwartung in den Nachtstunden erlaubt bleiben. „Eine unternehmerische Entscheidung“, meint Heinz Nieder mit Blick auf Verladung und Abtransport in der Nacht, „die genehmigungsrechtlich annehmbar ist.“ Diese Arbeitsgänge seien zwar lärmrelevant, aber nicht relevant, wenn es um die Einhaltung des Lärmrichtwerts geht. Dieser werde definitiv nicht überschritten. Seine Behörde werde trotzdem weiter ein Augenmerk auf diesen Aspekt haben und bei Beschwerden der Müscheder ­diesen auch nachgehen.

Noch fehlendes Staub-Gutachten

Und ist mit einer Genehmigung des Antrags zu rechnen? Zunächst möchte der Sachgebietsleiter ein noch ausstehendes Gutachten des NRW-Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zum Aspekt „Staub“ abwarten. „Das sollte im Dezember vorliegen“, sagt Heinz Nieder. Nach dessen Auswertung rücke eine Entscheidung in greifbare ­Nähe. Wie sie ausfallen wird, dazu äußert sich der Mitarbeiter der Kreisverwaltung nicht – laufendes Verfahren.

Die Bürgerinitiative Kontra ­Habbel IV (KoHa IV) rechnet mit einer Genehmigung – und wertet dieses Ergebnis als einen Kompromiss, der sowohl von den Müschedern und den Einwendern als auch von der Firma Ebel getragen ­werden kann.

Anfangs habe der Steinbruchbetreiber einen Verzicht auf Nachtarbeit generell ausgeschlossen, jetzt werde die nächtliche Ruhestörung für die Anwohner auf ein erträgliches Maß gesenkt. Das sei aber keinesfalls als Geschenk der Firma Ebel zu werten, betont der Müscheder CDU-Ratsherr Hubertus Mantoan, sondern fuße auf der Arbeit der Bürgerinitiative. Diese will nun die weitere Entwicklung abwarten – und erinnert nachdrücklich an die Umsetzung der vom HSK angekündigten regelmäßigen Kontrollen im Steinbruch.