Winterberg. Ein Winterberger wird wegen Drogenhandels verurteilt. Nun wird vor dem Landgericht Arnsberg noch einmal über das Strafmaß verhandelt
Ein 26-jähriger Elektriker aus Winterberg hofft in einem Revisionsverfahren vor dem Landgericht Arnsberg auf ein milderes Urteil. Die meisten Straftaten hatten sich im Zeitraum zwischen Mai 2018 und September 2019 im Raum Winterberg abgespielt. So hatte der Verurteilte mehrfach Marihuana an verschiedene Kunden weiterverkauft und wurde dabei von Drogenfahndern erwischt.
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Waffe in der Schublade
Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler weitere Beweismittel wie sogenannte Druckverschlusstütchen, die nach Meinung der Gerichte zum Abpacken der Drogen gedacht gewesen waren. Ein weiterer Fund hätte den Winterberger dann fast noch mehr Ärger eingehandelt. Denn in einer Schublade stießen die Polizisten auf eine Pistole der Marke Smith & Wesson. Glück für den 26-Jähriger, der bis dahin keinerlei Vorstrafen vorwies: Die Waffe war nicht geladen. Hätte sich Munition darin befunden, wäre möglicherweise zum Vorwurf des Drogenhandels auch noch bewaffnetes Handeltreiben hinzugekommen - was eine deutlich höherer Strafe nach sich gezogen hätte.
Der Mann wurde schließlich vom Amtsgerichts Brilon zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Drogenhandels und der Einziehung der dadurch erlangten Taterträge verurteilt. Das Landgericht Arnsberg bestätigte das Urteil; senkte die Summe der Taterträge jedoch auf 30.250 Euro um 6.000 Euro herunter.
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Das OLG entscheidet
Daraufhin rief der Winterberger die nächst höchste Instanz, das Oberlandesgericht in Hamm, an. Die Richter dort hoben das Urteil gegen den Mann teilweise auf. In dem nun anstehenden Verfahren am Freitag, 25. August, vor der Kleinen Strafkammer am Landgericht Arnsberg wird nun nur noch um die Höhe der Strafe verhandelt. Die könnte dann tatsächlich etwas milder ausfallen, wie die Pressesprecherin des Gerichts, Leonie Maaß, gegenüber der WP bestätigte. Denn in den ersten Instanzen hatte der Winterberger gegenüber dem Gericht ausgepackt und mehrere seiner Kunden benannt. Falls sich herausstellen sollte, dass diese Angaben belastbar gewesen sind, könnte das ein Strafmilderungsgrund sein. Trotzdem ist theoretisch auch die Aussetzung der Bewährung möglich, aber eher unwahrscheinlich.