Brilon/Arnsberg. . Zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte das Landgericht am Freitag einen 29 Jahre alten Mann aus Brilon. Das Gericht hielt ihn für schuldig, im November vergangenen Jahres seine 22 Jahre alte Lebensgefährtin vergewaltigt zu haben.

Auch nach der sehr langen Beweisaufnahme über zwei Verhandlungstage vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg blieb die Einschätzung über Schuld und Unschuld des 29 Jahre alten Angeklagten aus Brilon zwischen Staatsanwalt und dem Anwalt der Nebenklage auf der einen und dem Verteidiger auf der anderen Seite höchst unterschiedlich.

Der Handwerker aus Brilon war wegen Vergewaltigung seiner damaligen 22 Jahre alten Freundin angeklagt. Nach einer dreijährigen Beziehung hatte der 29-Jährige eine andere Frau kennen- und lieben gelernt und dies seine Freundin wissen lassen. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll er am 12. November vergangenen Jahres, als er von der Arbeit in die gemeinsame Wohnung gekommen war, die Ablehnung seiner Lebensgefährtin zum Sex ignoriert und sie gegen ihren Willen mit Gewaltanwendung zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Staatswanwalt beantragte sogar viereinhalb Jahre

Seither leidet die Frau an psychischen Störungen und hatte sich in ärztliche Behandlung begeben. „Ich habe mich danach etwa eine Stunde geduscht, um alles von mir abzuwaschen“, erklärte sie dem Gericht. Vier Ärzte bzw. Psychiaterinnen bestätigten die Angaben der Geschädigten, die sich zunächst an die Polizei und dann an die Fachärzte gewandt hatte.

Die falsche Beschuldigung habe seine Ex gemacht, weil sie gekränkt und enttäuscht war und sich an ihm rächen wollte, so der Angeklagte, und: „Sie hat mich unbedingt heiraten wollen und war wegen der neuen Situation riesig enttäuscht.“

Der Anwalt der Nebenklage, der die Interessen der Geschädigten vertrat, glaubte nicht an solche schauspielerischen Fähigkeiten seiner Mandantin. „So etwas über eine solche Zeit mehrfach detailgetreu wiederzugeben wäre ihr nicht möglich“, konstatierte er und schloss sich dem Antrag des Staatsanwalts an, für die seiner Meinung nach tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten auszusprechen. Die Verteidigung beantrage einen Freispruch, denn es bestünden starke Zweifel an der Tat.

Verteidigung wollte Freispruch

Nach einer fast einstündigen Beratung sprach die Kammer gestern Nachmittag das Urteil: Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Für das Gericht bestanden keine Zweifel an den Angaben der Geschädigten. „Die Frau wusste genau, durch welche Gerichtshöllen sie würde gehen müssen. So etwas erfindet man nicht aus Rache. Sie musste damit rechnen, dass sie den Überprüfungen mehrerer Fachleute ausgesetzt wird. Sie hat diese Überprüfungen bravourös bestanden, so dass auch die Sachverständigen keine Zweifel an der Vergewaltigung haben“, erklärte der Vorsitzende Richter Willi Erdmann den Beteiligten.

Die Einlassungen des Angeklagten, die Frau habe alles nur geträumt oder habe aus ihrer enttäuschten Erwartungshaltung Rache verübt, seien widerlegt.

Auf eine Verurteilung wegen eines minderschweren Falles konnte die Kammer nicht erkennen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.