Brilon/Arnsberg. Eingesperrt, bedroht, geschlagen und sexuell missbraucht - dafür wurde gestern ein 25-jähriger Mann aus dem Raum Brilon vom Landgericht Arnsberg zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt
. Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexueller Missbrauch der ehemaligen Lebensgefährtin - Die Anklageschrift gegen einen 25-jährigen Mann aus dem Raum Brilon ist lang. Gestern Vormittag fiel am Landgericht Arnsberg nach bereits zwei vorangegangenen Verhandlungstagen das Urteil: Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Emotionale Instabilität
„Ein hochexplosives Beziehungsgeflecht“ bringt der Verteidiger des Angeklagten das Verhältnis zwischen ihm und der Geschädigten auf den Punkt.
Schon seit Beginn der Beziehung im Juli 2010 gab es immer wieder Streitigkeiten, die sich mehr und mehr zu Krisen verfestigten. „Der Angeklagte hat kein vollständig entwickeltes Persönlichkeitsbild, was ihm das Leben nicht ganz einfach macht“, resümiert Richter Erdmann in seinem Abschlussplädoyer. Damit spielt er u.a. auf einen kurzen Aufenthalt in der psychiatrischen Einrichtung der LWL-Klinik in Warstein im Juni 2012 an. Diese emotionale Instabilität hieße aber nicht, dass der Beschuldigte nicht voll zurechnungsfähig sei.
Die Nacht vom 11. auf den 12. November 2012, so der Tatzeitraum, hat bei der damaligen Freundin des Opfers schwere posttraumatische Störungen ausgelöst. Derzeit befindet sie sich in psychotherapeutischer Behandlung.
In der gemeinsamen Wohnung in Olsberg kam es am Abend des besagten 11. November zu einem eskalierenden Streit, in dem der Täter vehement auf das Facebook-Passwort seiner Freundin bestand. Als diese ihm das verweigerte, fing er an, sie aufs Schlimmste zu beleidigen, ihr zu drohen, sie zu schlagen und zu treten, so dass sie Hämatome und Prellungen an Oberschenkel und Knie erlitt. Später in der Nacht kam es zur Vergewaltigung. Der Täter weist diese Darstellung von sich, es sei „lediglich eine Rangelei“ mit „einvernehmlichen Sex“ gewesen.
Uneinigkeiten beim Urteil
Aufgrund der Unschuldsvermutung vor Gericht und der „fraglichen Anklageschrift“ plädierte der Verteidiger des Täters auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hingegen beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Gründe hierfür seien die detailreichen und stringenten Aussagen des Opfers und weiterer Zeugen gewesen.
Nach einstündiger Beratung verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann innerhalb einer Woche eingelegt werden.