Brilon. . Nur sechs Stadtvertreter blieben auf ihren Plätzen, als Bürgermeister Dr. Christof Bartsch im Kolpinghaus den Tagesordnungspunkt Windkraft aufrief und die Befangenheitsfrage stellte. Doch keine Runde ist zu klein, um nicht doch in ihr kontrovers zu diskutieren.
Als Bürgermeister Dr. Christof Bartsch in der Ratssitzung die Befangenheitsfrage stellte, begann das große Stühlerücken im Kolpingsaal. Lediglich sechs der 30 anwesenden Stadtverordneten blieben sitzen. Und zudem mit Sitzungsleiter Bürgermeister Dr. Christof Bartsch ausgerechnet jenes Ratsmitglied, das beim Aufrufen desselben Themas in der Sitzung zuvor als erster seine Befangenheit artikuliert hatte.
Das hatte alles seine Richtigkeit. Denn Dr. Bartsch wickelte ja lediglich das Sitzungsprotokoll ab. Um angesichts des verbliebenen Grüppchens - vier Vertreter der CDU und je einer von SPD und BBL - nach kurzer Debatte die Beschlussunfähigkeit des Rates festzustellen.
BBL-Ratsherr Reinhard Loos zweifelte nämlich die durch § 31 der NRW-Gemeindeordnung geforderte unmittelbare Befangenheit der Ratsmitglieder bereits in diesem Stadium der Suche nach neuen Windkraftzonen an. Bei der jetzt zu treffenden Festlegung von sogenannten harten und weichen Kriterien zur Festlegung von Windvorrangzonen im Rahmen einer Flächennutzungsplanung sei - so Loos - „niemand befangen“, denn: „Das ist eine Entscheidung von allgemeinem Interesse.
Es geht hier nicht um konkreten Grundstücke.“ Stadtplanungsamtsleiter Gernot Oswald gab Loos insoweit Recht, dass ein normaler Flächennutzungsplan „keine Rechtskraft nach außen“ entfalte. Mit der Festsetzung der Standortkriterien sei aber zum Beispiel die Frage verbunden, ob ein Windrad 700 oder 900 m von bebautem Gebiet entfernt sein müsse.
Oswald: „Das kann schon Auswirkungen auf das Vermögen haben.“ Zudem, so erläuterte Bürgermeister Dr. Bartsch, sei Befangenheit ja auch denkbar, wenn sich ein Ratsmitglied oder Angehöriger wirtschaftliche Vorteile davon erhofft, sein Grundstück nicht mit weichen Tabu-Kriterien zu beladen, um dort später selbst in Windenergie zu investieren. Dr. Bartsch: „Der später endgültige wirtschaftliche Nachteil liegt dann darin, dass sein Grundstück aus einer möglichen Bebauung herausgenommen wird.“
„Leider noch keine höchstrichterliche Entscheidung“
Dr. Bartsch bedauerte, dass zu diesem Thema „leider noch keine höchstrichterliche Entscheidung“ vorliege. Die Verwaltung habe allen Fraktionen ihre rechtliche Bewertung vorgelegt. Die Erklärung der Befangenheit, so Dr. Bartsch weiter, sei letztlich „eine Bringschuld“ der Mandatsträger. Sprachs und stellte die Beschlussunfähigkeit des Rates fest, da das laut § 49 der Gemeindeordnung erforderliche Quorum von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder nicht erreicht war.
Das Thema kommt in der nächsten Ratssitzung erneut auf die Tagesordnung. Dann allerdings mit dem Hinweis, dass eine Abstimmung unabhängig der Zahl der Ratsmitglieder vorgenommen werde.
Planungen abgleichen
In der anschließenden Sitzung des Bau- und Planungsausschusses regte CDU-Sprecher Fisch an, die vom Regionalrat vorgeschlagenen Flächen für Windvorrangzonen mit den bisher ausgeguckten eigenen zu vergleichen. Dazu soll auch die Öffentlichkeit hinzugezogen werden. Bis Ende des Jahres muss die Stadt ihre Stellungnahme zum regionalen Energieplanung abgeben.