Altkreis. .
Ein solcher Verein steht und fällt mit dem ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder und vor allem seines Vorstandes. Was wären z.B. die ganzen Schützenfeste in der zu Ende gehenden Saison ohne die vielen Schützen, Musiker und Feuerwehrleute gewesen, die wie unzählige andere Vereinsmitglieder gleich welcher Art aus reinem Idealismus ihre Freizeit opfern?
Doch dieser gut gemeinte, freiwillige Einsatz kann böse enden, wenn der eigene Verein nicht ausreichend versichert ist oder eventuell die besonderen Verordnungen, die für Festivitäten und Versammlungen gelten, nicht abschließend erfüllt werden. Kommt es zu Personen- oder finanziellen Schäden, stehen die Ehrenamtlichen im Zweifelsfall persönlich in der Haftung.
Jeder Verein sollte daher zur Absicherung seiner Mitglieder eine Vereinshaftpflicht haben, die den normalen Vereinsbetrieb abdeckt, möglichst auch eine Vereinsunfallversicherung.
Der Verkehrsverein Schmallenberg-Latrop ist hierfür mahnendes Beispiel: Durch den Einsturz einer vereinseigenen Holzbrücke in 2008 wurden 14 Wanderer schwer verletzt, der Verein war nicht ausreichend haftpflichtversichert, so dass Regresskosten in Höhe von fast 200 000 Euro auf die Mitglieder und vor allem die beiden Vorsitzenden persönlich zukamen und fast zum Verkauf des Dorfgemeinschaftshauses geführt hätten.
Die ehrenamtlichen Vorstände und Helfer von gemeinnützigen eingetragenen Vereinen können außerdem gegen Unfälle bei Arbeitseinsätzen durch die zuständige Berufsgenossenschaft VBG abgesichert werden, darauf weist Jürgen Dessel von der Schützenbruderschaft Oberschledorn hin. Bei eingetragenen Vereinen ist das Haftungsrisiko lt. der Landes-AG „Pro Ehrenamt“ auf das Vereinsvermögen begrenzt, bei nicht eingetragenen Vereinen haftet jedes (!) Vereinsmitglied, sofern es keine Satzung mit einer Haftungsbegrenzung gibt.
Besondere Maßnahmen
Besondere Veranstaltungen, die aus dem normalen Vereinsleben herausstechen, erfordern aber auch besondere Maßnahmen, um die aktiven Vereinsmitglieder zu schützen.
Die Siedlinghauser Bürger haben beispielsweise vor ihrem 700-jährigen Jubiläum aus steuerlichen Gründen den gemeinnützigen Verein „Dorfgemeinschaft Siedlinghausen e.V.“ gegründet und für ihr viertägiges Jubiläumsfest im Juni eine einmalige Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung „für ein kurzfristiges Risiko“ abgeschlossen, weil dieses Fest vom Umfang her nicht über die normale Vereinsversicherung abgedeckt gewesen wäre.
In Brilon bereitet sich die Schützenbruderschaft St. Hubertus gerade auf die Ausrichtung des Kreisschützenfestes Mitte September vor. Major Hans-Werner Beule sieht diesem Termin jedoch gelassen entgegen, denn die Briloner Schützen haben Erfahrung mit großen Veranstaltungen. Erst vor vier Jahren wurde das Bundesschützenfest mit zahlreichen Zelten und Schlendermeile rund um die Schützenhalle organisiert, bei dem alleine sonntags rund 13 000 Menschen am Umzug teilnahmen. Hierfür war ebenfalls eine gesonderte Festversicherung abgeschlossen worden. Das Konzept für das Bundesschützenfest sei bereits komplett fertig gewesen, berichtete Major Beule im Gespräch mit der WP.
Aber durch das Unglück bei der Loveparade in Duisburg wenige Wochen vorher wurden kurzfristig viele Sicherheitsbedingungen verschärft. Das Kreisschützenfest habe nun jedoch einen deutlich kleineren Rahmen, die Versicherungsbedingungen würden noch besprochen. Beule: „Die Schützenbruderschaft hat eine generelle Vereinshaftpflichtversicherung für den Vorstand und alle Helfer abgeschlossen.“
U.a. bedingt durch die überdurchschnittlich große Schützenhalle müssten die Briloner Schützen jährlich 13 000 Euro an verschiedenen Versicherungsprämien aufbringen, um alle möglichen Vereinsrisiken entsprechend abzudecken, so Beule.