Bigge/Westheim.. Die Gewerkschaft soll nicht unangemeldet aufs Firmengelände, klagt der Arbeitgeber. Die Maschinen sollen nicht abtransportiert werden, klagt der Betriebsrat. Zwei Eilanträge zur Unterlassung, von jeder Partei einer, sagten gestern viel über die Stimmungslage zwischen der KMB-Geschäftsführung, ihrem Betriebsrat und der Gewerkschaft aus. Das Arbeitsgericht Arnsberg musste am Verhandlungsort Bigge (Grundschule) entscheiden.
„Ich unterstelle allen Beteiligten hier, dass sie versuchen, Recht zu wahren, es aber nicht tun“, fasste Richter Dr. Klemens Teipel die verfahrene Situation zusammen. Die besagten Maschinen sind weg, dieser Eilantrag war zu spät dran, das Verfahren wurde eingestellt. „Aber wir werden einen neuen Antrag wegen Betriebsänderung stellen“, kündigte Gewerkschaftssekretär Bodo Matthey (IG BAU) an. Denn falls es Entlassungen wegen einer Betriebsänderung gegeben hätte, könnte ein Sozialplan greifen.
Matthey selbst soll künftig, wie bereits im Vorfeld gerichtlich abgemacht, nicht mehr unangekündigt auf dem Firmengelände herumlaufen. So die zweite Entscheidung Denn hier habe es Verstöße gegeben, „die der Arbeitgeber sich nicht gefallen lassen muss“, betonte der Richter. Er sah aber keine Notlage, um auf schnellstem Wege eine einstweilige Verfügung anzuordnen, zumal kein Fall bekannt war, an dem Matthey sich einfach ins Gebäude bewegt hatte.
Jedoch erklärten Prokurist Josef Uhrhan und sein Anwalt, ihn beide auf dem Gelände herumlaufen gesehen zu haben - und zwar ohne Ankündigung, wie sie betonten. „Ich könnte auch jedes Mal ein Picture schießen, wenn ich Sie von meinem Büro aus sehe, aber das ist nicht meine Aufgabe“, betonte Urhahn. Von angeblichen Telefonanrufen Mattheys bei Geschäftsführer Jakobs wusste er nichts. „Dann schreiben Sie doch am Tag vorher eine E-Mail, dass Sie kommen möchten und mit welcher Absicht. So haben Sie alles dokumentiert“, schlug Richter Dr. Teipel vor.
Der Anwalt des Arbeitgebers hätte sich mit diesem Verfahren einverstanden erklärt - bei Androhung eines Bußgeldes, falls sich die Gewerkschaft nicht dran hält. Doch letztere schlug diese Einigung aus. Eine Begründung: Was, wenn man mal einem Lkw auf der Straße ausweichen müsse und dann einen Fuß auf das Betriebsgelände setze?
So ist es weiter Ermessenssache, wann Eile geboten und damit eine Voranmeldung nur per Anruf möglich ist und wann nicht. Matthey sagte nur so viel: „Morgen komme ich zur Betriebsratssitzung, ich schreibe jetzt gleich die E-Mail.“
Jetzt bleibt dem Arbeitgeber, die Verhandlung in der Hauptsache am 23. Oktober in Olsberg abzuwarten. Oder einen neuen Antrag zu stellen bzw. in Berufung zu gehen, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er könnte ja bis dahin doch das ein oder andere „Picture“ zu schießen.
Und Matthey könnte weiteren Vorwürfen aus dem Weg gehen, wenn er eben doch öfter zur Maus statt zum Telefonhörer greifen könnte, um sich anzukündigen. Das Leben könnte so einfach sein.