Brilon. Er hatte noch Bewährung aus einer weiteren Schlägerei unter Alkohol. Dazu eine schlechte Sozialprognose. Deswegen schickte das Briloner Jugendschöffengericht einen 20-Jährigen ins Gefängnis.
Richter am Amtsgericht, Rolf Hesse, wollte es bereits am ersten Verhandlungstag in Sachen Kirmesschlägerei am 28. September letzten Jahres genau wissen: Wer hat zuerst geschlagen? War es einer der vier Zeugen oder war es der 20-jährige Angeklagte, der seine Kumpanen im Bereich der Derkere-/Niedere Straße vermöbelt hatte.
Kein Licht im Dunkeln
Da am 1. Verhandlungstag am 6. Mai kein Licht ins Dunkel zu bringen war, wurde am Freitag nach Himmelfahrt erneut ein Termin vor dem Jugendschöffengericht angesetzt. Auch der Zeuge, der zuvor nicht erschienen war und die Freundin des Angeklagten, von der er nur den Vornamen kannte, standen diesmal parat und konnten vernommen werden.
Letztendlich wurde geklärt, dass der Angeklagte auf einem seiner „Freunde”, der auf einem Blumenkübel lag, drauf gesessen hat, und einem weiteren, der die Händelei schlichten wollte, dabei angriff, was letztendlich die gemeinsame Rangelei auslöste. Richter Hesse verurteilte den Angeklagten, der noch wegen einer weiteren Schlägerei unter Alkoholeinfluss unter Bewährung stand sowie wegen ungünstiger Sozialprognose zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Berufung gegen das Urteil ist wahrscheinlich.