Brilon. Die Stadt Brilon will schärfer gegen Hundehalter vorgehen, die sich nicht an Regeln halten. Ein Vergehen kann scharfe Folgen nach sich ziehen.

Hundehalter in Brilon müssen aufpassen: Wer seinen Vierbeiner in der Stadt frei laufen lässt, verstößt gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Das teilt das Ordnungsamt der Stadt Brilon in einer Pressemitteilung mit.

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Die Leinenpflicht gilt für alle Hunde, die sich innerhalb der bebauten Ortsteile auf Verkehrsflächen oder in Anlagen aufhalten. Nur außerhalb der Ortschaften dürfen Hunde ohne Leine laufen, aber auch nur dann, wenn sie unter Kontrolle sind und keine anderen Tiere oder Menschen gefährden.

Unangeleinter Hund fällt Frau an

Die Leinenpflicht hat einen guten Grund: Sie soll vermeiden, dass Hunde weglaufen und Unfälle oder Schäden verursachen. Das kann nicht nur für Menschen und andere Hunde, sondern auch für Wildtiere im Wald gefährlich werden. Erst im Juli wurde in Scharfenberg eine 67-jährige Frau von einem schwarzen Hund angegriffen und schwer verletzt. Der Hundehalter flüchtete vom Tatort. Die Polizei sucht nach Zeugen. Die Frau war gegen 10.30 Uhr auf einem Spazierweg neben dem Schützenring in Richtung der Bundesstraße 516 unterwegs, als ihr ein unbekannter Mann mit einem großen, nicht angeleinten schwarzen Hund entgegenkam. Der Hund sprang die Frau an und biss sie mehrmals. Der Mann ging einfach weiter, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.

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In Nordrhein-Westfalen müssen Hunde in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald angeleint werden, um die Jungtiere zu schützen. Jäger dürfen sogar auf frei laufende Hunde schießen, wenn diese dem Wild nachstellen oder es bedrohen. Das Anleinen schützt also auch den Hund selbst vor möglichen Schüssen oder Fallen. Die Leinenpflicht ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In manchen Städten gibt es sogar eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im gesamten Stadtgebiet, wie zum Beispiel in Berlin oder Hamburg. In anderen Städten gibt es nur bestimmte Zonen oder Situationen, in denen die Leine Pflicht ist, wie zum Beispiel in München oder Frankfurt.

Rücksicht auf Mitmenschen nehmen

Das Ordnungsamt Brilon appelliert an die Hundebesitzer, ihre Tiere verantwortungsvoll zu führen und Rücksicht auf die Mitmenschen und die Umwelt zu nehmen. Dazu gehört auch, dass sie den Hundekot ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen. Auch dafür gibt es eine Verordnung, die bei einem Verstoß ein Bußgeld vorsieht. In anderen Städten wird schon seit Jahren über eine DNA-Datenbank für Hundekot diskutiert, um die Hundehalter zu ermitteln, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht beseitigen. Hundekot ist eine Quelle von Bakterien, Viren, Parasiten und Pilzen, die Krankheiten bei Menschen und anderen Tieren verursachen können.

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Zum Beispiel können Hundekot Salmonellen, E. coli, Giardien, Würmer, Kokzidien und Leptospiren enthalten. Diese Erreger können durch direkten Kontakt mit dem Kot oder durch verunreinigtes Wasser oder Boden übertragen werden. Besonders gefährdet sind Kinder, die im Freien spielen, oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Auch bei den Grünen stand das Thema bereits auf der Tagesordnung. So beantragten sie im November des letzten Jahres 5000 Euro für Kotbeutelspender im Bereich des Marktplatzes und im unteren Teil der Einkaufsstraße.