Brilon/Arnsberg. Ein Mann aus Brilon soll einen Welpen auf offener Straße geschlagen haben. Damit löste er eine gewalttätige Kettenreaktion aus.

Skurril und kurios. So kann man wohl diesen Fall bezeichnen, der Anfang des Jahres am Amtsgericht in Brilon verhandelt wurde. Die Hauptprotagonisten: ein Döner, ein Welpe und der Angeklagte aus Brilon. Laut Gerichtsurteil kam es am 2. Juni im vergangenen Jahr in der Nähe des „Labyrinths“, einem Musikcafé in Brilon , zu diesem ungewöhnlichen Vorfall:

Zeugen wollen gesehen haben, wie der Angeklagte einen         Welpen schlug.
Zeugen wollen gesehen haben, wie der Angeklagte einen Welpen schlug. © symbolbild/Shutterstock

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Handschellen für den Briloner

Nach Feststellung des Amtsgerichts war ein 51-jähriger Briloner gemeinsam mit seinem Sohn und seiner Tochter unterwegs. Laut der Pressesprecherin des Landgerichts Arnsberg, Leonie Maaß, trug die Tochter dabei auf dem einen Arm einen Welpen und hielt in der anderen Hand einen Döner. Was nun geschah, darüber sind sich Anklage und Verteidigung uneinig. Laut Urteil des Briloner Gerichts soll der Mann auf einmal den Welpen geschlagen haben. Angeblich habe der junge Hund nach dem Döner seiner Tochter geschnappt. Mehrere, teils minderjährige Zeugen, hatten die Szene beobachtet. Daraufhin kam es zu einer lautstarken und unflätigen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem damals noch minderjährigen Zeugen. So habe der Angeklagte unter anderem gedroht: „Ich würde dich umbringen, wenn ich deine Mutter nicht kennen würde.“

Auch Wörter wie „Hurensohn“ sollen gefallen sein. Schließlich mündete das Spektakel in einer Kopfnuss, die der 51-Jährige seinem Kontrahenten verpasste. Tatsächlich alarmierte die Mutter des Geschlagenen, die sich während des Vorfalls im „Labyrinth“ aufgehalten hatte, im Anschluss die Polizei, die den Angeklagten dann direkt vor seiner Wohnung zur Rede stellten. Dort habe sich der Mann aber „nicht kooperativ“ gegenüber den Beamten verhalten, teilt Landgerichtssprecherin Maaß mit. So habe der Briloner unter anderem die Herausgabe seines Personalausweises verweigert. Als die Beamten den Angeklagten schließlich Handschellen anlegen wollten, sei die Situation dann völlig eskaliert. Die Polizisten mussten den Mann während eines Handgemenges zu Boden bringen.

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Aufgrund dieser Vorwürfe wurde der Briloner schließlich vom Amtsgericht wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte insgesamt zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil hat der Angeklagte nun Berufung eingelegt. Die Verhandlung findet am Mittwoch, 26. Juli, ab 11 Uhr vor der kleinen Strafkammer am Landgericht Arnsberg statt. Der Prozess ist öffentlich.