Brilon/Olsberg. Ein BMW-Fahrer tritt nach einem Unfall aufs Gas und braust davon. Fahrerflucht oder nicht? Der Richter greift zu einer ungewöhnlichen Maßnahme.
„Ich hab ihm direkt gesagt: Du bist schuld!“ Der Mann, der am 28. Februar im Zeugenstuhl des Amtsgerichts Brilon sitzt, ist sich ganz sicher: Der andere hat genau gewusst, dass er den Unfall gebaut hat. Der andere, das ist der Angeklagte in diesem Gerichtsverfahren am Amtsgericht Brilon: Ein Briloner, dem vorgeworfen wird, mit seinem BMW in einem Olsberger Wohngebiet einen Unfall verursacht zu haben und dann einfach weggefahren zu sein.
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Die Straße, in der sich der Unfall am 3. August 2021 ereignete, war laut Anklageschrift unübersichtlich und schmal. Die Fahrbahn wurde durch mehrere Autos und einen Transporter verengt, die dort am Straßenrand parkten. Als der Kläger mit ein wenig Abstand langsam an ihnen vorbeifuhr, kam ihm ein BMW von der anderen Seite entgegen. Dieser fuhr so schnell, dass der Kläger auf engstem Raum ausweichen musste und dabei eins der parkenden Autos rammte. Als er daraufhin ausstieg und den BMW-Fahrer zur Rede stellte, stieg dieser plötzlich aufs Gas und fuhr einfach davon.
Anwalt stellt in Zweifel, dass sein Mandant am Steuer saß
„Als ich ihm sagte, dass ich eben ein Foto vom Schaden machen wollte, sagte er nur ‘Interessiert mich nicht!’ und trat aufs Gas.“ Der Kläger stellt den Unfall nach Aufforderung des Richters mit Modellautos nach. Unklar ist, ob der BMW-Fahrer, der aus der Kurve in die Straße einbog, sehen konnte, dass es einen Anstoß zwischen den Wagen geben hat. Das betont auch Rechtsanwalt Oliver Brock: „Es ist unklar, ob es objektive Anhaltspunkte dafür gibt, dass der BMW-Fahrer wusste, dass es einen Unfall gegeben hat.“
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Auch sei nach Brock nicht bewiesen, dass sein Mandant in dem BMW saß: „Laut der Aussage, die der Zeuge nach dem Unfall gegenüber der Polizei tätigte, konnte er den Fahrer des BMW nicht näher beschreiben. Auch hatte er sich kein Kennzeichen notiert.“ Der Zeuge gibt an, den Fahrer auf einem Foto wiedererkannt zu haben: „Er sah aus wie der Freund meiner Schwester. Da habe ich ihn auf einem Foto gesehen und wusste, dass er es war.“
Geldbuße von 1000 Euro an gemeinnützige Organisation
Das Gericht ist der Auffassung, dass der Zeuge dem Angeklagten den Unfall ausreichend bewusst gemacht hat, damit dieser ihn zur Kenntnis genommen hat. Deshalb wird eine Geldbuße von 1000 Euro angepasst an die finanzielle Situation des Angeklagten erhoben, die dieser innerhalb von zwei Monaten an eine gemeinnützige Organisation zu überweisen hat. Nach einer kurzen Beratung mit Brock erklärte sich der Angeklagte einverstanden. Schlussendlich wird das Verfahren für die Dauer von zwei Monaten und bei Zahlung der Geldbuße vollständig eingestellt.