Meschede/Olsberg/Bestwig. Die Hochsauerlandwasser erhöht die Preise ab Januar 2023. Es gibt eine Beispielrechnung, was auf Kunden in Olsberg, Bestwig und Meschede zukommt.

Weil in fast allen Bereichen die Kosten steigen, muss nun auch die Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) zum Jahreswechsel ihre Preise anpassen - erstmals seit 2016. Daher hat der Aufsichtsrat der HSW auf Vorschlag der Geschäftsführung neue Preise beschlossen, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten – und zwar in Olsberg, Meschede und Bestwig. Für die Kundinnen und Kunden der HSW ergibt sich hierdurch eine durchschnittliche Mehrbelastung von 7,83 Prozent. Selbstverständlich falle es nie leicht, Preise zu erhöhen, so Christoph Rosenau, Geschäftsführer der HSW. Bereits seit einigen Jahren steige aber der Kostendruck in der Trinkwasserversorgung - eine Tendenz, die sich 2022 nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine noch einmal deutlich verstärkt habe. Rosenau: „Trotz ,sparsamen Wirtschaftens‘ ist nun der Punkt gekommen, wo wir auf eine solche Entwicklung auch bei der Preisgestaltung reagieren müssen.“

Beispielrechnung: jährliche Mehrkosten von 26,58 Euro

Beispiele: Im Bereich der Elektromaterialien sind zum Beispiel die Preise für Steuerleitungen um rund 30 Prozent gestiegen. Für Trinkwasserzähler werden rund 10 Prozent höhere Preise fällig und für den Austausch von Aktivkohle, die zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt wird, sind in diesem Jahr im Vergleich zu 2019 die Preise sogar um rund 100 Prozent gestiegen.

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Konkret beträgt der Brutto-Verbrauchspreis pro Kubikmeter Trinkwasser ab dem 1. Januar 2023 dann 1,42 Euro. Der Systempreis für ein Gebäude mit einer Wohneinheit liegt bei 151,13 Euro brutto; für ein Gebäude mit zwei Wohneinheiten werden 205,27 Euro fällig. In einer Beispielrechnung kämen damit auf HSW-Kunden, die in einem Gebäude mit einer Wohneinheit leben und einen Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern Trinkwasser haben, jährliche Mehrkosten von 26,58 Euro zu - das entspricht 2,21 Euro im Monat.

Mit den ab dem 01.01.2023 geltenden Tarifen wird der Arbeitspreis pro Kubikmeter um 6,4 Prozent angepasst, der Systempreis, der bei Haushaltskunden pro Wohneinheit und bei Gewerbebetrieben nach Tarifklassen fällig wird, um 10 Prozent. Auch der Servicepreis, der aber nur für zusätzliche Dienstleistungen (z. B. für Groß- und Verbundwasserzähler etc.) fällig wird, erfährt eine Anpassung von 10 Prozent.

Für die Abschlagszahlungen des Jahres 2023 werden die neuen Preise automatisch zugrunde gelegt - auf Basis des Jahresverbrauchs 2022.