Hochsauerlandkreis. Auf einigen Festen wurde der erfolgreiche Party-Hit „Layla“ verboten. Der Text heizt die Sexismus-Debatte an. Was Veranstalter im HSK sagen.

Er läuft derzeit auf jeder Party rauf und runter und hat es sogar auf Platz 1 der deutschen Charts geschafft. Die Rede ist von „Layla“ – dem Ballermann-Hit von DJ Robin und Schürze.

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Der Song hat alles, was einen erfolgreichen Mallorca-Hit ausmacht: Eine eingängige Melodie und einen Text zum Mitgrölen. Doch genau dieser Text sorgt jetzt für Diskussionen. „Ich hab ‘nen Puff und meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler“, heißt es etwa im Refrain des Liedes. Vom dem „Luder Layla“ ist an einer anderen Stelle die Rede.

So stehen Veranstalter im HSK zu „Layla“

Weil der Text sexistisch und diskriminierend sei, wurde der Song auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg kurzerhand verboten. Mittlerweile ist der Veranstalter der Düsseldorfer Rheinkirmes nachgezogen. Viel Diskussion um einen Mallorca-Hit, doch wie stehen Veranstalter im Sauerland zu „Layla“?

Auch in der Tenne Winterberg wird der Mallorca-Hit „Layla“ gespielt.
Auch in der Tenne Winterberg wird der Mallorca-Hit „Layla“ gespielt. © Stefanie Bald

„Das Lied wurde vor unserer Sommerpause von einigen unserer DJs gespielt“, erzählt Peter Mergheim, Besitzer der Tenne in Winterberg. „Aus meiner Sicht spricht da auch nichts gegen, da wir für Spaß und Party stehen.“ Einem Verbot des Hits steht Mergheim aber kritisch gegenüber: „Verbote erhöhen aus meiner Sicht den Reiz, wohingegen englischsprachige Texte oder insbesondere Deutsch-Rap zumeist völlig unreflektiert gespielt werden.“

„Layla“ ein Dauerbrenner auf dem Schützenfest?

Auch auf den Sauerländer Schützenfesten sei der Song „ein Dauerbrenner“, so Mergheim, der auch Vorstandsmitglied des KSB Meschede ist. Das kann Matthias Dielenhein zumindest für das Hallenberger Schützenfest nicht bestätigen. „Das Lied ist bei uns nicht so der Renner gewesen“, sagt er. Verboten sei es aber auch nicht. „Es kann sein, dass er mal gespielt wurde“, so Dielenhein. „Aber es war nicht der Hit schlechthin.“

Die Diskussion um „Layla“ ist mittlerweile so hochgekocht, dass sich sogar Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf Twitter geäußert hat: „Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel.“