Hochsauerland. Laut aktuellem Stand sollen kostenlose Corona-Bürgertest Ende Juni wegfallen. Aber was passiert dann? Und was bedeutet das für die Mitarbeiter?

Was passiert eigentlich, wenn zum 30. Juni die kostenlosen Bürger-Tests wegfallen? Gemäß Coronavirus-Testverordnung des Bundes haben Bürgerinnen und Bürger bis dahin Anspruch darauf. Aber was ist danach? Schon einmal wurde das Reglement über den 30. März hinaus verlängert. „Die Entscheidung über eine weitere Verlängerung der Testverordnung und des Anspruchs auf Bürgertestungen sowie auf Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 befindet sich innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung“, teilt das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Hängepartie

Für die Betreiber der Testzentren ist das eine unerträgliche Hängepartie. Denn das Monatsende rückt näher und was ist mit den Beschäftigten in den Testzentren? „Diese Unsicherheit, die aus der Politik kommt, beschäftigt uns sehr. Die Überlegungen zur Aufhebung der Tests fallen in eine Zeit, in der die Zahl der positiven Testungen enorm ansteigt. Dreißig Prozent der Tests sind zurzeit positiv“, sagt der kaufmännische Leiter der Firma Mobile Health Care Logistics GmbH, Uwe Wolff. Und das, obwohl die Testbereitschaft in den vergangenen Wochen seiner Erfahrung nach um zwei Drittel gesunken sei. Seine Firma betreibt u.a. das Testzentrum im Center Parcs Medebach und an mehr als zehn weiteren Stationen bundesweit.

Rückläufiges Interesse

Auch bundesweit geht die Zahl der Testungen stark zurück: In der 12. Kalenderwoche dieses Jahres (vorletzte März-Woche) waren es laut Robert-Koch-Institut noch 2,3 Millionen Tests; die Zahl sank bis zur letzten Maiwoche auf 496.484.

Bei dem ersten Wert lag der Anteil der positiv Getesteten bei 55,15 Prozent; Ende Mai lag der Anteil bei 28,83 Prozent.

Die Veröffentlichung der Impfzahlen hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe zum Ende April eingestellt. Mit Stand vom 25. April hatten Arztpraxen auf KVWL-Ebene insgesamt rund 10 Millionen Menschen gegen das Corona-Virus geimpft.

Für den HSK gilt: 99.512 Erstimpfungen, 91.356 Folgeimpfungen, 134.000 erster Booster, 15.260 zweiter Booster.

Die Geschäftsführung, so Wolff weiter, habe daher vorsorglich einigen Mitarbeitenden kündigen müssen – bei vielen mit der Option, den einen oder anderen zurückzuholen, falls das Ministerium doch noch umschwenke, eine andere Lösung finde oder falls eine erneute Welle im Herbst alle Regelungen wieder über den Haufen werfe. Irgendwie wolle man versuchen, so Wolf, für diese Fälle die Testbetriebe zumindest auf Sparflamme fortzuführen.

2,7 Millionen Tests allein im HSK

Auch beim Hochsauerlandkreis, der eine Übersicht aller Testzentren führt und auch deren Betrieb genehmigen muss, weiß laut Sprecher Martin Reuther niemand, wie es nach dem 30. Juni weitergehen soll. Seit Beginn der Pandemie bzw. seitdem es die Möglichkeiten zum Bürgertest gibt, wurde kreisweit mehr als 2,7 Millionen Mal davon Gebrauch gemacht. Legt man zugrunde, dass jeder Test über die KVWL aktuell vom Bund mit 11,50 Euro vergütet wird, wird möglicherweise auch klar, warum die Bundesregierung mit der Entscheidung hadert. Allein für den HSK sind das Testkosten in Höhe von mehr als 31 Millionen Euro.

Die Bereitschaft zur Testung lässt aber rapide nach - auf Bundes- und auf Landesebene. In der 18. Kalenderwoche (2. bis 8. Mai) wurden noch 40.291 Tests im HSK durchgeführt, in den Folgewochen sank die Zahl auf 35.403, dann auf 33.978 und zuletzt auf 26.298.

Die Entscheidung der Bundesregierung in puncto Testungen dürfte für viele Bürger weitreichende Folgen haben.

Denn zum Beispiel Besucher/innen von Senioreneinrichtungen und von Einrichtungen für weitere vulnerable Personengruppen sind laut NRW-Allgemeinverfügung „Schutzmaßnahmen in Einrichtungen“ (gültig seit 8. Juni 2022) weiterhin zu testen.