Hochsauerlandkreis. Das HSK-Gesundheitsamt muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen kontrollieren und durchsetzen. Das ist kompliziert und könnte anfangs scheitern.
Exakt vor einem Jahr gab es im HSK seit Beginn der Pandemie 5.232 laborbestätigte Covid-19-Fälle. Damals haben die Gesundheitsämter die Infektionsketten noch nachverfolgt. Man wusste in sehr vielen Fällen, wer wen wann wo getroffen hatte und konnte entsprechende Schritte einleiten. Am Mittwoch (2. Februar) sind HSK-weit aktuell rund 6500 Menschen nachweislich mit Corona infiziert. Und im Hochsauerlandkreis insgesamt sind es seit Beginn der Pandemie über 24.000 Fälle. Aber nicht nur Fachleuten ist klar, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Denn wer will das gesamte Infektionsgeschehen noch so nachhalten und kontrollieren wie vor einem Jahr?
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Kein Omikron-Test: Alle Virus-Mutationen sind gleich gestellt
Das Gesundheitsamt jedenfalls nicht: „Allein von gestern auf heute sind binnen eines Tages 1129 neue Fälle hinzugekommen. Das sind die Fälle, die die Labore nach entsprechenden PCR-Tests an uns melden“, sagt Kreissprecher Martin Reuther. Ob die Personen an der Omikron- oder einer anderen Variante erkrankt sind, wird nicht mehr nachgehalten. Alle Virus-Mutationen sind gleich gestellt. Positive Schnelltests finden in dieser Zahl keinen Niederschlag. Und da immer mehr Menschen am Virus erkranken, ohne ernsthafte Symptome zu zeigen, ist auch fraglich, ob diese Personengruppe z.B. nach einem positiven Schnelltest überhaupt einen PCR-Test vornimmt? Verpflichtet dazu sind sie. Spätestens hier kann man nur an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen appellieren.
Impfpflicht in der Pflege: Fristen und arbeitsrechtliche Klage-Optionen
Bei den Gesundheitsämter im ganzen Land laufen jedenfalls schon jetzt die Drähte heiß. Und mit Blick auf die neuen Bundesregeln, die ab Mitte März eine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen vorschreibt, die die Behörden kontrollieren sollen, schlagen die Ämter im ganzen Land Alarm. „Wir wissen noch nicht, wie die Bundesverordnung umgesetzt werden soll. Erfahrungsgemäß kommen solche Regeln dazu immer erst sehr spät. Wir wissen nur, dass das Gesundheitsamt für Umgeimpfte zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen Betretungsverbote aussprechen soll“, sagt Martin Reuther.
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Aber auch das klingt einfacher als es ist. Rein theoretisch müsste der jeweilige Arbeitgeber dem Gesundheitsamt die Ungeimpften zunächst melden. Das Amt müsste dann Kontakt mit den Personen aufnehmen. Es gäbe eine wie auch immer geartete, vermutlich schriftliche Anhörung. Vielleicht verweigert der oder die Angestellte aber auch die Auskunft. Es gibt Fristen, Widerspruchsmöglichkeiten und zuletzt auch arbeitsrechtliche Klage-Optionen.
In Fachkreisen gilt es inzwischen als wahrscheinlich, dass betroffene Mitarbeiter/innen grundsätzlich weiter beschäftigt werden, bis das Gesundheitsamt über ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot entschieden hat.