Brilon. Landrat Dr. Schneider und Brilons Bürgermeister Dr. Bartsch werden mit der „naturschutzrechtlich bedingt vorsätzlichen Tötung“ konfrontiert.

Weil rund um die beiden Windräder auf dem Windsberg bei Altenbüren der Briloner Stadtforst großflächig die vom Borkenkäfer befallenen Fichten im Frühjahr hat einschlagen lassen, sehen sich der Geschäftsführer der Stadtwerke Brilon, Axel Reuber, Brilons Bürgermeister Dr. Christof Bartsch und Landrat Dr. Karl Schneider mit dem Vorwurf der naturschutzrechtlich bedingt vorsätzlichen Tötung konfrontiert. Und zwar von Seiten des Vereins für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH). Und der rät dem Trio auf seiner Homepage: „Mögen die Herren allabendlich beten, dass wir nicht nachweisen können, dass erneut ein Vogel von den Anlagen erschlagen wurde.“

Bereits drei tote Milane

Mit dem Holzeinschlag entstanden rund um die beiden Windräder große Kahl- sprich: Brachflächen. Doch die sind laut Genehmigungsbescheid des HSK im Umkreis von 150 Metern rund um den Mastfuß „zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen“ untersagt. Brachflächen bieten Vögeln und Fledermäusen ein attraktives Nahrungshabitat, weil auf diesen Flächen, so der VUNH, „Kleinsäuger greifbar werden oder werden könnten“. Was nicht nur den Kleinsäugern nicht gefallen dürfte, sondern auch für Vögel und Fledermäusen tödlich enden kann. Schließlich, so der VUNH, seien den Ende 2017 in Betrieb genommenen Windrädern schon drei Rotmilane zum Opfer gefallen - „Die Anlagen sind also brandgefährlich.“

Und so sah der Windsberg aus,bevor der Borkenkäfer kam.
Und so sah der Windsberg aus,bevor der Borkenkäfer kam. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Bereits im März hatte der VUNH die Untere Naturschutzbehörde, also die Kreisverwaltung, auf die Situation hingewiesen und die Abschaltung der beiden Windräder eingefordert. Die Rodungen, so der VUNH weiter, seien gar nicht erforderlich gewesen. Von diesen vertrockneten Fichten wäre doch keine weitere Borkenkäfer-Gefahr mehr ausgegangen. Deshalb hätte man den Einschlag bis zum Herbst zurückstellen und dann unmittelbar mit der Rekultivierung der Fläche beginnen können. Der VUNH: „Die Fläche mit den Baumleichen wäre für den Rotmilan kein interessantes Nahrungshabitat.“

Betriebs-„Tochter“ von Stadtwerken Brilon und EWF

Der 2017/18 in Betrieb genommene Windpark besteht aus sechs Anlagen, von denen eine privat betrieben wird.Die Gesamtleistung beträgt 20,7 Megawatt.Die Stadtwerke Brilon sind an dem Windpark mit 50 Prozent beteiligt, die andere Hälfte liegt bei der Energie Waldeck Frankenberg

Im Mai hatten sich Vertreter der beteiligten Behörden mit Vertretern des VUNH an einen Tisch gesetzt. Während Axel Reuber, Geschäftsführer der Stadtwerke Brilon, sagt, dass man sich darauf verständigt habe, Ende des Jahres mit der Wiederaufforstung - „Es gibt sogar einen Vorschlag für die Baumarten.“ - zu beginnen, hat der VUNH den Eindruck gewonnen, dass die Betreibergesellschaft des Windparks, eine 50-prozentige Tochter der Stadtwerke, nur „auf Zeit spielen“ wollte. Schließlich sei bei dem Treffen im Mai, so VUNH-Sprecher Winfried Rampe, der Betreibergesellschaft eine Frist bis zum 25. Juni gesetzt worden.

Forderung: Anlagen tagsüber abschalten

Nachdem die verstrichen war, forderte der VUNH den HSK auf, die Betriebszeiten der beiden Anlagen zu begrenzen und sie tagsüber abschalten zu lassen. Da spielte Meschede aber nicht mit. „Nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde“, so HSK-Pressesprecher Martin Reuther auf Anfrage der WP, „liegen die Voraussetzungen für die Verfügung einer Abschaltung jedoch nicht vor.“

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Woraufhin der VUNH nachlegte und bei der Oberen Naturschutzbehörde in Arnsberg mit einer Beschwerde über die Untere Naturschutzbehörde nachlegte und dort die Forderung stellte, Meschede unverzüglich anzuweisen, die Abschaltung der beiden Anlagen von Beginn der bürgerlichen Dämmerung vor Sonnenaufgang bis zum Ende der bürgerlichen Dämmerung nach Sonnenuntergang bis 31. Oktober zu verfügen, falls die Betreiber keine wirksamen Vermeidungsmaßnahmen träfen.

Mittlerweile liegt der Vorgang beim NRW-Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV). Nachdem die Untere Landschaftsbehörde zu der Beschwerde, so HSK-Sprecher Reuther weiter, „in fachlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung genommen“ habe, habe Arnsberg das LANUV zur Abgabe einer fachlichen Einschätzung aufgefordert. Reuther: „Eine Entscheidung in der Sache steht noch aus.“