Brilon/Olsberg/Marsberg/Winterberg. Vor dem Hintergrund der sinkenden 7-Tage-Inzidenz im HSK lockern Krankenhäuser die Besuchsverbote. Diese Regeln gelten jetzt für Patientenbesuche:

Krankenhäuser im HSK öffnen vor dem Hintergrund sinkender Corona-Inzidenzwerte wieder für Besucher. Damit wird das strikte Besuchsverbot an den Klinken, das viele Monate während der dritten Welle der Corona-Pandemie galt, gelockert. Ein Überblick über die Klinken in Brilon, Olsberg, Marsberg, Meschede, Arnsberg und Bigge:

Winterberg

Im Winterberger St.-Franziskus-Hospital sind seit Freitag (4. Juni) wieder Besuche möglich. Es sei pro Patient und Tag ein Besucher erlaubt, der maximal eine Stunde bleiben dürfe. Voraussetzung ist, dass die Besucher entweder einen negativen Coronatest oder eine Impfbescheinigung oder einen Nachweis über ihre Genesung von Covid-19 vorlegen und sich mit ihren Kontaktdaten am Empfang registrieren.

Bigge

Die Elisabeth-Klinik in Bigge hat schon seit geraumer Zeit eine Regelung, an der sie auch in den kommenden Tagen zunächst festhalten will. „Angehörige dürfen bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 freitags und samstags von 14 bis 17 Uhr zu Besuch kommen. Es gilt: Eine Person pro Patient und Tag darf dann eine Stunde lang bleiben. Ein Schnelltest ist nicht erforderlich. Wer komplett durchgeimpft ist – die Zweit-Impfung muss 14 Tage zurückliegen – ist von dieser Regelung ausgeschlossen und kann Angehörige jeden Tag uneingeschränkt besuchen. Am Eingang werden die Daten aller Besucher erhoben und die Körpertemperatur wird erfasst. Während des Klinikaufenthalts gilt FFP-2-Maskenpflicht. „Wir werden die Entwicklung beim Infektionsgeschehen beobachten und treffen natürlich in medizinischen Ausnahmefällen – zum Beispiel, wenn ein Patient im Sterben liegt – Einzelfall-Entscheidungen“, sagt Verwaltungsleiter Frank Leber.

Brilon

Auch das Krankenhaus Maria-Hilf in Brilon hat die Besuchsregelungen angepasst. Seite Montag, 7. Juni gilt: Alle Besucher, auch immunisierte Personen, müssen vor Eintritt in das Krankenhaus einen Schnelltest vorweisen (nicht älter als 24 Stunden). Vor Eintritt müssen sich alle Besucher registrieren und einen Fragebogen zu möglichen Infektionszeichen ausfüllen. Erst der Erhalt eines Besucherausweises berechtigt zum Besuch eines Patienten! Je Patient ist ein Besucher pro Tag für eine Stunde erlaubt. Die Besuchszeiten sind täglich von 15 Uhr bis 18 Uhr. Bei Doppelzimmern wird darum gebeten, die Besuchszeiten bestenfalls abzustimmen. Steigt die Inzidenz im HSK über 50 im HSK sind Besuche nur in begründeten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Arzt möglich. „Aufgrund der Wichtigkeit sozialer Kontakte der verschiedenen Patientengruppen sieht sich das Krankenhaus nun in der Verantwortung, das Konzept für Besuchsmöglichkeiten zu erweitern und neue Regelungen zu genehmigen“, heißt es in einer Mitteilung des Maria-Hilf.

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Marsberg

Ab Mittwoch, 9. Juni, dürfen Patienten, die im St.-Marien-Hospital Marsberg stationär behandelt werden, wieder eingeschränkt Besuch empfangen. „Wir freuen uns, dass wir im Zuge der niedrigen Inzidenzen nun auch wieder schrittweise und vorsichtig Besuche zulassen und so für unsere Patienten und ihre Angehörigen die Situation angenehmer gestalten können“, sagt Heinrich Lake, stellvertretender Hausoberer im St.-Marien-Hospital.

Die Besuchszeit ist täglich auf 14 bis 18 Uhr beschränkt. Innerhalb dieses Zeitraums darf ein Patient für maximal eine Stunde einen Besucher empfangen. Während des gesamten Aufenthaltes sind zwei Angehörige als Besucher zulässig. Besucher werden gebeten, vorab einen Termin unter 02992 6050 zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig im Patientenzimmer aufhalten.

Im Krankenhaus gelten die z.B. aus der Gastronomie bekannten Zugangsregelungen: Besucher müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind, eine Covid-Infektion überstanden haben oder ein aktuelles negatives Testergebnis eines offiziellen Testzentrums vorlegen. „Sicherheit für die uns anvertrauten Patienten und Mitarbeiter hat nach wie vor höchste Priorität, auch bei den momentan erfreulicherweise sinkenden Infektionszahlen müssen wir vorsichtig bleiben“, bittet Dr. Ralf Beyer, Ärztlicher Direktor die Bevölkerung.

Am Eingang wird Fieber gemessen

Die Krankenhausleitung bittet die Besucher, bei Betreten des Hauses die Hände zu desinfizieren und während des gesamten Aufenthaltes, auch in den Patientenzimmern, eine FFP2 Maske zu tragen und Abstand zu halten. Bei Erkältungssymptomen sollte auf einen Besuch verzichtet werden.

Für zusätzliche Sicherheit sorgt eine Fiebermessstation am Haupteingang. Die Besucher werden am Empfang gebeten, eine Erklärung zur Abschätzung des Covid-19 Risikos auszufüllen, den Besuchszeitpunkt zu dokumentieren und Kontaktdaten zu hinterlassen, damit im Falle eines Infektionsgeschehens Kontaktpersonen zurückverfolgt werden können. Die Erklärung zur Risikoabklärung kann auf der Krankenhaushomepage heruntergeladen und vorab ausgefüllt werden, damit bei der Registrierung möglichst keine Warteschlangen entstehen.

Patienten, die zu einer geplanten stationären, ambulanten oder vorstationären Untersuchung oder Behandlung ins Haus kommen, müssen einen maximal 72 Stunden alten PCR Test vorweisen. Veranstaltungen wie Patientenvorträge oder Konferenzen finden bis auf weiteres nicht statt.

Klinikum Hochsauerland

Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit sinkenden Inzidenzen sind im Klinikum Hochsauerland ab Donnerstag, 10. Juni, wieder Besuche möglich. Dabei gilt folgende Besuchsregelung:  Patientinnen und Patienten können ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in der Zeit von 10 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr einmal täglich für 60 Minuten Besuch von einer Person erhalten. Davon abweichende Regelungen sind in besonderen Behandlungsfällen möglich. Besucher müssen sich am Empfang registrieren. Das Registrierungsformular kann auf der Internet-Seite des Klinikums heruntergeladen und im Vorfeld ausgefüllt werden. Außerdem muss eine von einem anerkannten Testzentrum ausgestellte Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test vorlegt werden (nicht älter als 24 Stunden). Ausnahmen für die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses gelten für immunisierte Personen, wenn sie entweder eine vollständige Impfung oder Genesung vorweisen können. Die vollständige Impfung kann gegen Vorlage des Impfpasses oder Impfnachweises in Kombination mit dem Personalausweis nachgewiesen werden. Die vollständige Genesung ist durch eine entsprechende „Genesenen-Bescheinigung“ der Kreisverwaltung ebenfalls in Verbindung mit dem Personalausweis zu dokumentieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Regelungen für vollständig geimpfte Personen erst 14 Tage nach der Zweitimpfung in Anspruch genommen werden kann. Weiterhin gelten auf dem Klinikgelände die Maskenpflicht