Hochsauerlandkreis. Corona-Schnelltests an Schulen im HSK werden aufgewertet. Für Schüler kann das entscheidende Vorteile auch in der Freizeit bringen. Die Details:

Auf die Schulen im HSK kommt mit Start des Präsensunterrichts am 31. Mai eine entscheidende Änderung zu. Die zweimal wöchentlich an den Schulen stattfindenden Coronatests werden auf Wunsch der Schüler den Bürger-Tests gleichgestellt. Das heißt: Schülern muss auf Wunsch bei einem negativen Testergebnis eine Bescheinigung ausgestellt werden. „Sie haben dann genau wie Bürgertests in Testzentren eine 48-stündige Gültigkeit“, sagt Kreissprecher Martin Reuther der WP. Schüler können mit der Bescheinigung also in Geschäften einkaufen oder die Außengastronomie nutzen.

In der Novellierung der entsprechenden Verordnung heißt es in § 4a: „In öffentlichen Schulen, Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen im Sinne des Schulgesetzes NRW finden regelmäßige Testungen gemäß den besonderen Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung statt. Den unter Aufsicht getesteten Personen wird auf Wunsch von der Schule eine schriftliche Bescheinigung über das Ergebnis der Testung ausgestellt. Diese steht einem Testnachweis nach § 2 gleich. Bei Testungen mit dem Verfahren der PCR-Pooltestung gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.“ Für Schulen kann dies allerdings einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten.

„Countdown“ bei unter 50 im HSK

Wenn die 7-Tage-Inzidenz im HSK stabil unter 50 rutscht, erhalten negative Testnachweise eine noch größere Bedeutung. Wann das im HSK ist, sei schwer zu sagen, so Reuther: „Da über die Feiertage deutlich weniger getestet wurde, könnte die Inzidenz schon bald unter die 50er-Schwelle sinken.“ Da die Testungen im Laufe der Woche zunehmen werden, könne sich die Inzidenz aber auch wieder nach oben entwickeln. „Eine Prognose wage ich nicht“, so Reuther.

Aktuell liegt die Inzidenz bei 56,2. Sobald sie unter 50 gesunken ist, beginnt ein „Countdown“. Wenn der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Wochentagen unterhalb der Schwelle bleibt, folgen am übernächsten Tag weitere Lockerungsschritte. Optimistisch denkbar wären Lockerungen in der 23. Kalenderwoche ab 7. Juni. Sobald die Inzidenz einen Tag über 50 geht, stoppt der Countdown.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 würden zum Beispiel Kontaktbeschränkungen gelockert und es dürften sich zehn Personen aus bis zu drei Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen. Private Veranstaltungen wären draußen mit maximal 100 Personen, innen mit 50 Personen erlaubt – jeweils mit negativem Test. Ein Corona-Test fürs Einkaufen wäre nicht mehr nötig. In Fitnessstudios dürften Gruppen mit negativem Test trainieren. Kulturveranstaltungen mit Negativtest könnten besucht werden und Restaurants dürften ihre Innenbereich für negativ getestete, genesene oder komplett geimpfte Menschen öffnen öffnen. Auch Hotels oder Campingplätze dürften alle Betten zur Verfügung stellen und für Freizeiteinrichtungen würde es Lockerungen geben.