Hochsauerlandkreis. Das Land NRW erlaubt Öffnungen im HSK: Was jetzt für die Betreuung und den Schulunterricht gilt – und warum der Einzelhandel warten muss:

Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten im Hochsauerlandkreis endet – und auch die Schulen dürfen wieder öffnen. Die Sieben-Tage-Inzidenz im HSK liegt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen schon unter 165 – die neue Verfügung des Landes NRW lässt die Öffnungen wieder zu. Der Überblick:

„Nach den Feststellungen des Robert-Koch-Institutes hat der Hochsauerlandkreis mit dem 10.05.2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Inzidenzwert von 165 unterschritten“, heißt seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Das bedeutet...

… für Kitas:

Kitas dürfen ab Mittwoch, 12. Mai 2021, wieder in den Regelbetrieb. Vor rund einer Woche gingen die Kindertagesstätten in die Notbetreuung – bedeutet:

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es durften nur die Kinder kommen, deren Eltern eine Betreuung anders nicht ermöglichen konnten. Mit einer Selbstauskunft hatten Eltern aber Betreuungsbedarf anmelden können, sollte eine anderweitige Betreuung nicht möglich sein.

… für Schulen:

In den Schulen geht es ab Montag, 17. Mai, wieder los. Präsenzunterricht sei allerdings nur erlaubt, wenn Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten würden. Dazu zählt: Schülerinnen, Schüler und Lehrer, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen wöchentlich zweimal getestet werden. Als Nachweis zur Immunisierung ist auch ein Impfpass mit entsprechender Eintragung oder die Vorlage des COVID-19-Befundes des Testlabors ausreichend.

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Der Schulbetrieb findet außerdem aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht – also abwechselnde Tage oder Wochen mit Distanzunterricht und Präsenzunterricht – statt. Abschlussklassen sind davon ausgenommen. Ab Montag, 3. Mai, waren die Schulen in den Distanzunterricht gewechselt – mit Ausnahme von Abschlussklassen und Förderschulen. Eine Notbetreuung sollte in den Schulen von der 1. bis zur 6. Klasse sichergestellt sein.

… für Geschäfte:

Der Einzelhandel muss noch auf eine Allgemeinverfügung des Landes warten, denn um zum „Click&Meet“ zurückzukehren bedarf es einer Inzidenz von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Die Hoffnung der Einzelhändler liegt auf Freitag, 14. Mai. Frühestens dann könnten die Läden öffnen, sollte die Allgemeinverfügung zügig herausgegeben werden. Pressesprecher des HSK, Martin Reuther, sagt allerdings: „Wir warten noch auf die Verfügung, mehr Informationen haben wir nicht.“

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