Hochsauerlandkreis. Der Impfpass ersetzt den Negativtest – Genesene profitieren auch. Wie funktioniert der Nachweis? Wie viele sind betroffen? Was im HSK jetzt gilt:
Ab sofort gilt die neue Regelung: Vollständig Geimpfte und Genese werden den negativ Getesteten gleichstellt, wenn es um das Shoppen oder den Besuch beim Friseur geht. Die neue Regelung vom Land NRW betrifft im Hochsauerlandkreis grob gerechnet 25.000 Menschen, die entweder schon zweimal geimpft sind oder eine Corona-Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate überstanden haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neuen Lockerungen in der Pandemie:
Wer darf jetzt ohne Negativtest zum Friseur gehen?
In einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales NRW heißt es: „Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.“
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Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Für die Geimpften gilt diese Regelung erst ab der zweiten Impfung, eine Genesung darf bei dieser neuen Regelung nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Wie viele Menschen im Hochsauerlandkreis betrifft die neue Regelung?
Rund 10 Prozent des HSK dürfen bald ohne Negativ-Tests in die Geschäfte oder zur Maniküre. Stand Montag, 3. Mai, 0 Uhr, sind laut Lagebericht des HSK 76.756 Menschen einmal geimpft worden. 20.311 Menschen haben ihre zweite Impfung erhalten. Das bestätigt der HSK-Pressesprecher Martin Reuther. Der Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) wird konkreter: So wurden bei den Hausärzten bisher 100 Menschen zweimal geimpft (15.325 haben die Erstimpfung erhalten), im Impfzentrum wurden 10.531 Menschen zum zweiten Mal geimpft (42.153 Erstimpfungen). Mobile Teams haben laut KVWL 7134 Zweitimpfungen verteilt (15.603 Erstimpfungen).
Genesen sind, wenn man die Infektionszahlen des HSK zurückschaut, seit dem 4. November 2020 (also in den letzten sechs Monaten) 8642 Menschen. Insgesamt dürfen also rund 29.000 Menschen aus dem HSK ohne einen Negativtest weitere Freiheiten genießen.
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Wie weise ich meine Impfung nach?
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff. Dazu reiche der Impfpass oder eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt oder aus dem Impfzentrum heißt es auf Nachfrage der Westfalenpost von einer Sprecherin des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Wie weise ich nach, dass ich in den letzten sechs Monaten eine Corona-Erkrankung hatte?
Hier wird es schon schwieriger. In der Mitteilung des Ministeriums heißt es, man müsse einen „Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt“ vorlegen, oder den „Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.“
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Im Klartext: Genesene müssen das positive PCR-Testergebniss vorlegen. Laut Ministeriums-Sprecherin reiche auch eine Bescheinigung vom Hausarzt aus, auf dem das Datum der Erkrankung nachgewiesen ist.
Reicht ein positiver Antikörper-Test als Nachweis beim Shoppen aus?
Nein, ein Antikörper-Test reicht nicht aus, um ohne Testergebnis durch die Einkaufstraße zu bummeln. „Ein Antikörpertest entspricht nicht den Anforderungen einer Labordiagnostik und reicht als Nachweis nicht, um ohne Schnelltest einkaufen zu gehen“, stellt die Sprecherin des Ministeriums klar.
Wie prüft der Einzelhandel die Nachweise?
„Bisher haben wir keine Handlungsvorgabe bekommen“, sagt Christian Leiße, Vorstand des Gewerbevereins in Brilon. „Ich gehe davon aus, dass die Überprüfung eines Nachweises kaum Mehraufwand mit sich bringt. Genauso wie wir einen Negativtest anhand der Bescheinigung von den Testzentren prüfen, werden wir den Impfpass oder die Bescheinigung einer Erkrankung überprüfen.“ Man werde weiterhin die Daten aufnehmen.
Darf ich als Geimpfter oder Genesener schon jetzt in die Läden und einkaufen?
Nein. Die Regelungen setzen Geimpfte und Genesene mit Negativgetesteten gleich. So kann man mit den entsprechenden Nachweisen zwar bei dem Terminshopping, also „Click&Meet“ ohne einen Negativtest partizipieren, allerdings liegt die Inzidenz im HSK noch über 160 und die Corona-Notbremse vom Bund greift. Erst ab einer Inzidenz von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen können Genesene und Geimpfte von den neuen Regeln profitieren.
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Christian Leiße begrüßt die Vereinfachung für einen so großen Teil der Menschen im HSK. „Ich gehe tatsächlich davon aus, dass wir dann, wenn es uns erlaubt ist, mehr Menschen zum Einkaufen begrüßen können.“ Allerdings fehle noch immer das Einkaufserlebnis in Kombination mit der Gastronomie. „Ohne die Möglichkeit einen Kaffee zu trinken oder etwas zu essen ist der Bummel noch kein Shoppingerlebnis.“ Er setze weiterhin auf eine erfolgreiche Impfkampagne, um wieder in den Alltag im Einzelhandel zurückzukehren.
Darf ich mit einem entsprechenden Nachweis schon zum Friseur?
Die neue Regelung kann zwar beim Shopping noch nicht umgesetzt werden, aber dafür für Dienstleistungen wie das Haare schneiden. Auch Testpflichten in Schulen entfallen für Geimpfte und Genesene.