Brilon. Im Februar steigen in Brilon die Corona-Zahlen. Verdacht: Es gab eine Geburtstagsfeier. Weshalb es jetzt doch keine Bußgelder für die Gäste gibt:

Die vermeintliche Geburtstagsfeier im Februar, nach der es in Brilon zahlreiche Corona-Neuinfektionen gegeben hatte und die die 7-Tage-Inzidenz nach oben getrieben hat, bleibt ohne Folgen für die Teilnehmer. Das teilte das Ordnungsamt der Stadt Brilon auf Nachfrage der Westfalenpost mit. Der Grund: Die Beweislage ist zu dünn.

Ermittelt wurde gegen 13 Personen

Das Briloner Ordnungsamt hat das Ermittlungsverfahren im Fall einer Familienfeier im Februar 2021, die zu mehreren Infektionsfällen im Stadtgebiet geführt hat, abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Zusammenkunft sei ein Zusammentreffen von Personen im privaten Räumen nicht verboten gewesen, so die Stadt. Es habe nur eine Empfehlung der NRW-Landesregierung zum Verhalten nach den Coronabestimmungen gegeben. Lediglich die Durchführung einer Party sei zu diesem Zeitpunkt verboten gewesen. Das Ordnungsamt hatte gegen 13 Personen Ermittlungen eingeleitet.

Kein Nachweis möglich

„Eine Entscheidung ob eine unzulässige Feier oder Party stattgefunden hat, hängt unter anderem von der Teilnehmerzahl, dem Verhalten und den Rahmenbedingungen wie Alkoholkonsum, Ausgelassenheit, Musik oder Tanz ab. Da kein Einsatz der Polizei oder des Ordnungsamts bei der Zusammenkunft erfolgt ist, sondern die Information erst später durch das Gesundheitsamt erfolgte, fehlen letztendlich die erforderlichen Beweise oder entsprechende Zeugenaussagen“, schreibt das Ordnungsamt. Ein Verstoß gegen die damals gültige Corona-Schutzverordnung konnte nicht festgestellt bzw. nachgewiesen werden. Die Verfahren wurden daher eingestellt. Die Infektionslage sei aber dennoch unverändert ernst: „Abschließend bleibt der Hinweis, dass eine Infektion mit dem Coronavirus auch bei erlaubten Zusammentreffen möglich ist.“

Corona-Party in Esshoff: Verfahren läuft

Anders sollte die Beweislage sein bei der Corona-Party, die Anfang April in einem Ferienhaus in Essoff für Aufregung gesorgt hatte. Dort war die Polizei nämlich vor Ort und hatte große Mengen Alkohol sichergestellt. In Sozialen Medien kursierte auch ein Video, das deutlich zeigt, wie die Jugendlichen feiern. Im Fall der Party wurden 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. „Da das Anhörungsverfahren noch läuft, sind noch keine Bußgelder festgesetzt worden. Daher steht auch noch nicht fest, wie viele Organisatoren die Feier tatsächlich veranstaltet haben“, so das Ordnungsamt.

Grundsätzlich sieht die Corona-Schutzverordnung Bußgelder in Höhe von 500 Euro für den Veranstalter einer Party oder vergleichbaren Feier vor. Für die Teilnehmer einer Party oder vergleichbaren Veranstaltung ist das Bußgeld auf 250 Euro festgelegt.