Arnsberg/Winterberg. In einer Resolution fordert die IHK Arnsberg, dass die in Aussicht gestellten Hilfen für die Dienstleistungswirtschaft endlich ausgezahlt werden.

Die seit Monaten andauernden Lockdowns haben in der Dienstleistungswirtschaft zu inzwischen dramatischen Folgen geführt. Viele Betriebe sind massiv in ihrer Existenz bedroht. „Die Unternehmen brauchen die zugesagten finanziellen Hilfen. Und zwar jetzt“, fordert Andreas Rother, Präsident der IHK Arnsberg.

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Gemeinsam mit dem Präsidium der IHK Arnsberg richtet er sich mit einer Resolution direkt an Kanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und Regierungspräsident Hans-Josef Vogel.

Entschädigungen kommen nicht an

Seit Monaten befinden sich große Teile der Wirtschaft im Lockdown. Vorübergehende Lockerungen sind kaum erwähnenswert, da die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer trotzdem so gut wie kein Geld verdienen konnten“, beschreibt Andreas Rother die schwierige bis aussichtslose Lage, in die viele Betriebe der Dienstleistungswirtschaft unverschuldet geraten sind. Das Schlimme sei: „Bei vielen sind die versprochenen Entschädigungen nicht oder nur teilweise angekommen. Von Almosen können Betriebe nicht überleben. Um einen Zusammenbruch der betroffenen Wirtschaftszweige zu verhindern, müssen jetzt Hilfen und Entschädigungen oberste Priorität haben.“ Finanzhilfen müssten von Bürokratie entschlackt und schneller ausgezahlt werden.

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In der Resolution bringt das Präsidium der IHK Arnsberg auch seine Sorge zum Ausdruck, dass die tatsächliche Auszahlung der Mittel erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen könne.

Ausgleich reicht nicht

Darüber hinaus betont das Präsidium, dass der nur teilweise Ausgleich von Fixkosten nicht ausreiche. Zur Existenzsicherung müssen auch Unternehmerinnen und Unternehmer selbst eine echte Entschädigung erhalten. „Viele Klein-Unternehmerinnen und Personen-Gesellschaften leisten mit der Schließung ihrer Betriebe einen außerordentlichen Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit“, so das Präsidium. „Eine staatliche Entschädigung ist dringend geboten“. Außerdem setzt sich das Präsidium in der Resolution mit Nachdruck dafür ein, dass die Tourismusregion Sauerland als Modellregion eingerichtet wird, um ein normales Wirtschaftsleben unter den Bedingungen einer abklingenden Pandemie zu testen. Diese Möglichkeit resultiert aus einem Beschluss der Bund-/Länderkonferenz vom 23. März. „Die Tourismusregion Sauerland eignet sich als Outdoorregion mit vorwiegend privaten Gastgebern und dem Kerneinzugsgebiet von NRW bei Tagesausflüglern und Übernachtungsgästen in besonderer Weise“, stellt das Präsidium heraus.

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„Wir fordern die Politik auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft aus ihrer Notlage zu befreien. Wer der Anordnung der Politik folgt und seinen Betrieb schließt, darf nicht mit der Vernichtung seiner Existenz bestraft, sondern muss unverzüglich entschädigt werden“, so Andreas Rother.