Marsberg. Die SPD-Fraktion in Marsberg meldet sich jetzt zur Greensill-Pleite – und stellt die Sorgfaltspflicht in Frage. Steht eine Untersuchung bevor?

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Marsberg hat sich in den vergangenen Tagen intensiv mit der Anlage von 2,5 Millionen Euro bei der inzwischen bekanntlich insolventen Greensill Bank beschäftigt“, meldet sich Peter Prümper, Vorsitzender der SPD-Frakion im Stadtrat Marsberg per Pressemittelung zu Wort. Es sei nicht grundsätzlich zu beanstanden, liquide Mittel anzulegen, meint er, das heiße, solche, die zwar bereits zur Verfügung stehen, aber erst in Zukunft benötigt werden. Dies geschehe als Geschäft der laufenden Verwaltung auch durchgehend ohne Beteiligung der politischen Gremien.

Die recherchierten Fragen

Prümper hat zur Greensill-Pleite im Internet recherchiert und Fakten zusammengetragen.

Peter Prümper (54), ist Mitglied der SPD-Fraktion.
Peter Prümper (54), ist Mitglied der SPD-Fraktion. © SPD MARSBERG | SPD MARSBERG

So habe das Internet-Portal „finanzszene.de“ am 18. März mit der Überschrift „Vom Untergang einer deutschen Bank. Das Greensill-Protokoll“ veröffentlicht, dass eine größere deutsche Stadt schon Mitte 2019 vor einer Anlage genauer habe wissen wollen, ob man der Greensill Bank sein Geld anvertrauen könne. Deshalb habe diese Stadt ein Kurzgutachten eines Analysehauses aus der Schweiz in Auftrag gegeben. Ergebnis: Aus komplett öffentlichen Quellen ergab sich ein Rating „BB“ – also Ramschniveau. Die Rede sei von einem „extrem einseitigen Geschäftsmodell“ und einem mutmaßlich „höheren Risikoprofil“.

Weiter hat Prümper recherchiert, dass bereits im August das zu den 25 weltweit größten Medienhäusern zählende Unternehmen Bloomberg veröffentlicht hatte, dass das Wachstum der Greensill Bank nach Ansicht der mit der Angelegenheit vertrauten Personen die Aufmerksamkeit der deutschen Hauptregulierungsbehörde sowie ihres Einlagensicherungsprogramms auf sich gezogen habe.

Auch lasse sich lesen, dass die Greensill Bank seit mindestens 2005 keinen nennenswerten Gewinn mehr erzielt habe, wozu auf die Geschäftsberichte der Bank als Quelle verwiesen wird.

Ebenfalls hat er in der „finanzszene.de“ unter der Überschrift „Bremer Greensill Bank AG im Fokus der Finanzaufsicht“ gelesen, dass die Bank unter „besonderer Beobachtung der BaFin“ stehe und hierüber hinaus „jüngst Besuch vom privaten Einlagensicherungsfonds“ gehabt habe.

Die Fragen der SPD

Für Peter Prümper ergeben sich daraus Fragen über Fragen: „Waren diese Berichte den Handelnden und Verantwortlichen in der Verwaltung bekannt?

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Informieren sich diejenigen Mitarbeiter der Stadt, die mit den Finanzanlagen betraut sind und hierfür verantwortlich zeichnen, regelmäßig und kontinuierlich über den Finanzmarkt und Veröffentlichungen in der einschlägigen Fachpresse sowie auf ebenso einschlägigen Internetportalen?“

Weiter will er wissen: „Findet vor einer Anlage in Millionenhöhe eine ergänzende Prüfung des Einzelfalls statt? Hätte verneinenden Falls bei der Greensill Bank und im Hinblick auf den angebotenen, ´einzigartigen` und damit nicht marktüblichen Zinssatz Anlass zu einer solchen Prüfung bestanden? Ist im vorliegenden, konkreten Einzelfall danach ausschließlich auf die Aussagen von vier Finanzdienstleistern, deren Geschäft die Vermittlung der Anlage ist, vertraut worden? Hätten sich Rückfragen bei Finanzexperten der örtlichen Kreditinstitute, der BaFin, dem Städte- und Gemeindebund aufgedrängt?

Hätte ein sorgfältiger und vorsichtiger, privater oder unternehmerischer Anleger ab Herbst 2020 noch ´eigenes Geld` an die Greensill Bank überwiesen?“

Die Schlussfolgerung

Peter Prümper, abschließend: „Mit den jetzt vorliegenden Informationen stellt sich auch vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung die Frage einer Verletzung von Sorgfaltspflichten bei der Anlage eines Millionenbetrages bei einer Bank, die wenige Tage später insolvent ist.“

Die SPD-Fraktion verbinde hiermit auch die Frage einer unabhängigen und externen Untersuchung von Pflichtverletzungen und Verantwortlichkeiten, die gegebenenfalls ebenso zu beantragen sein werde, wie eine fortlaufende Information der Öffentlichkeit.

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„Nur so kann vielleicht ein Stück des verloren gegangenen Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger zurückgewonnen werden.“

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